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Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-10

Wortprotokoll

Ich starte mit einer Bemerkung zu Schweden und Dänemark. Gemäss dem Motionär sollten wir von diesen beiden Ländern lernen. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass es im Moment eher umgekehrt ist. Sie, diese beiden Länder, wollen und können von uns lernen. In den letzten Monaten habe ich mit dem dänischen Migrationsminister Kaare Dybvad gesprochen, ich habe mit Schwedens Migrationsminister Johan Forssell gesprochen. Ich habe wirklich gefragt: Was könntet ihr uns anbieten? Wo sind wir weniger streng als ihr? Sie konnten mir nichts sagen, sie haben kein Patentrezept. Hingegen haben beide grosses Interesse an unserem Asylsystem gezeigt, vor allem an den schnelleren Verfahren, die wir haben, und an den höheren Rückkehrquoten, die wir haben. [PAGE 159]

Nichtsdestotrotz möchte ich sagen, dass wir uns ganz genau anschauen werden, welches die Unterschiede zwischen Dänemark, Schweden und der Schweiz sind. Wir haben deshalb die Annahme des Postulates Z'graggen beantragt und sind jetzt daran, das wirklich minuziös miteinander zu vergleichen. Wir sind dann auch bereit, Elemente, die wir als brauchbar, nützlich und effizient anschauen, zu übernehmen, wenn wir solche finden.

Diese Forderung hier lehnt der Bundesrat jedoch ab. Denn das Asylgesetz regelt bereits heute, dass Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid und einer angesetzten Ausreisefrist keine Sozialhilfe erhalten. Diese Personen erhalten auf Gesuch hin nur noch Nothilfe. Der Ansatz für die Nothilfe muss dabei unter dem Ansatz für die reduzierte Sozialhilfe liegen. Das ist so vorgeschrieben. Das heisst also, die Asylsuchenden bekommen hier weniger Sozialhilfe.

Das Recht auf Nothilfe steht in unserer Verfassung und ist nicht verhandelbar. Es umfasst die unerlässlichen Mittel für die Überlebenshilfe in Form von Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinischer Grundversorgung. Es geht hier um die Wahrung der minimalsten Mittel für ein menschenwürdiges Dasein. Diese zu streichen, würde auch sehr viele Kinder treffen. Auch das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung immer wieder gesagt: Diese Nothilfe darf nicht unterschritten werden. Das Anliegen der Motion bezüglich der Nothilfe ist verfassungswidrig, und der Bundesrat will hier die Verfassung nicht anpassen.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.