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Marti Werner · Nationalrat · 2003-09-30

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit Weyeneth abzulehnen und mit der Mehrheit zu stimmen. Herr Weyeneth, Ihre Minderheit bezieht sich sowohl auf Artikel 24 Absatz 2 wie auch auf Artikel 26 Absätze 2 und 4. Ich gehe davon aus, dass Sie beide Minderheitsanträge gleichzeitig begründen.

Zur ersten Frage, zu Artikel 24 Absatz 2: Dort macht Ihr Antrag an und für sich wenig Sinn, da die Pensionskasse gemäss meinen Informationen zurzeit keine Gelder beim Bund angelegt hat.

Was die zweite Frage, die Verzinsung des Deckungskapitals, anbetrifft, haben Sie gesagt, hier bestehe ein wesentliches Sparpotenzial - da habe ich Sie akustisch nicht ganz verstanden; ich glaube, Sie haben "Sparpotenzial" gesagt. Inhaltlich musste ich Sie so verstehen, dass hier ein erhebliches Sprengpotenzial besteht, Herr Weyeneth. Denn wenn Sie mit diesem Antrag hier durchdringen, dann werden Sie zu allen Bemühungen, die wir im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskassen aufgegleist haben, in einem Handstreich ein Fait accompli schaffen. Wir haben in der Finanzkommission beschlossen, dass wir zuerst einmal einen Status dieser Problematik machen und dann Schritt für Schritt die Probleme lösen wollen, so nach dem System, zuerst einmal zu sagen: "Halt, sichern!" Was machen Sie nun hier? Sie schiessen bereits, indem Sie diese Verzinsung kürzen. Das heisst nichts anderes, als dass Sie die Ansprüche, die vonseiten der Pensionskasse aufgrund des bestehenden Gesetzes bestehen, massiv kürzen.

Herr Kaufmann, hier muss man sich bewusst sein: Die Verzinsung des Bundes für das nicht gedeckte Kapital der Pensionskasse ist natürlich langfristig gesehen. Wenn man diese Verzinsung in einer schlechten Zeit kürzt, dann heisst das nichts anderes, als dass die Rendite langfristig gekürzt wird, währenddem die privaten Pensionskassen früher eine bedeutend höhere Verzinsung hatten. De facto heisst das nichts anderes, als dass Sie mit diesem Antrag die Renten der Pensionskassenversicherten massiv kürzen. Das ist inhaltlich falsch, aber ich denke, es ist auch systematisch falsch. Denn wir sind uns bewusst - in der Finanzkommission haben wir das sehr intensiv diskutiert -, dass diese Pensionskassen Probleme bieten. Wir waren uns auch [PAGE 1608] darüber einig, dass man nichts übers Knie brechen darf. Aber was Sie mit Ihrem Antrag nun tun, ist Folgendes: Sie brechen einen Teil übers Knie, indem Sie vorpreschen und die Rechte der Versicherten massiv kürzen.

Damit können wir nicht einverstanden sein, weshalb wir Ihnen beantragen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.