Lexipedia

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-03-11

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Kurz zur langen Geschichte: Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative 17.523 umgesetzt und einen Entwurf zur Wiedereinführung von Doppelnamen ausgearbeitet. "Müller-Meier" oder "Meier Müller": Der Grundsatz im Schweizer Namensrecht soll künftig wieder sein, dass Ehepaare oder eingetragene Partnerinnen und Partner einen Doppelnamen führen können, mit oder ohne Bindestrich. Mehr als zwei Namen sollen jedoch nicht möglich sein. Dieser Grundsatz wurde nach dem Nationalrat auch vom Ständerat gutgeheissen. Der Nationalrat hat zudem die Gelegenheit genutzt, eine Vereinfachung in die Vorlage aufzunehmen. Wir sind der Ansicht, dass dadurch das Verfahren vereinfacht wird, ohne dass sich materiell etwas ändert.

Analog zu unseren früheren Beschlüssen beantragt die nationalrätliche Kommission, das sogenannte Ledignamenprinzip aufzuheben. Künftig soll das System so funktionieren: Die Verlobten können bei der Heirat individuell entscheiden, ob sie ihren bisherigen Namen behalten, den Namen der Partnerin oder des Partners annehmen oder einen Doppelnamen führen wollen. Entscheiden Sie sich für einen Doppelnamen, legen Sie gemeinsam die Reihenfolge fest und bestimmen, ob er mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird.

Der Ständerat hat am 4.[NB]März 2026 die verbliebenen Differenzen bei dieser Vorlage beraten. Wir befinden uns nun in der dritten Runde der Differenzbereinigung, also auf der Zielgeraden. Nach der Beratung im Ständerat bestehen weiterhin zwei Differenzen konzeptioneller Natur.

Die erste Differenz betrifft das System des Familiennamens. Dieses bedeutet im Ergebnis, dass beide Ehegatten denselben Namen an erster Stelle führen und diesen auch an ihre Kinder weitergeben. Ein gemeinsamer Familienname wäre grundsätzlich sowohl im Konzept des Ständerates als auch im Konzept des Nationalrates weiterhin möglich. Der Unterschied liegt darin, dass der Nationalrat die formale Wahl zwischen Familiennamen und Beibehalten der bisherigen Namen aufheben möchte.

Heute ist es so, dass sich Ehegatten bei der Heirat entscheiden müssen, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder ihre bisherigen Namen behalten. Mit dem neuen Artikel 160 Absatz 2bis des Schweizerischen Zivilgesetzbuches hätten die Ehegatten weiterhin die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen für sich und ihre Kinder zu wählen. Gleichzeitig wäre es aber auch möglich, dass beide Ehegatten ihren eigenen Namen behalten. Für die Kommission ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb der Ständerat diese Variante ablehnt. Sie ermöglicht nämlich genau das, was auch der Ständerat anstrebt, einen gemeinsamen Namen für die Familie. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates erachtet die Variante des Ständerates hingegen als komplizierter und hält deshalb einstimmig am Beschluss des Nationalrates fest.

Die zweite Differenz betrifft das sogenannte Ledignamenprinzip. Dieses besagt, dass nur der Ledigname und nicht ein durch eine frühere Ehe erworbener Name an einen neuen Ehepartner oder an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden kann. Der Ständerat möchte dieses Prinzip beibehalten und hat sich mit einer deutlichen Mehrheit von 36 zu 7 Stimmen dafür ausgesprochen. Er begründet seinen Entscheid damit, dass nur der Ledigname als der eigene Name gelte, während ein durch Heirat erworbener Name auch Jahre später immer der Name eines früheren Ehepartners bleibe.

Das ist grundsätzlich richtig. Entscheidend ist jedoch die praktische Wirkung im Alltag. Viele Ehepaare sind jahrzehntelang verheiratet. Eine Frau oder auch ein Mann ist unter dem Ehenamen bekannt und identifiziert sich mit diesem Namen. Kommt es später zu einer Scheidung und zu einer erneuten Heirat, kann diese Person ihren bisherigen Namen behalten, die gemeinsamen Kinder dürfen jedoch gemäss Beschluss des Ständerates diesen Namen nicht tragen. In der Praxis würde dies dazu führen, dass vermehrt Namensänderungen beantragt würden und die Regelung damit faktisch umgangen würde. Das würde die Situation bei einer erneuten Heirat unnötig verkomplizieren, insbesondere dann, wenn Kinder betroffen sind.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat deshalb versucht, einen Kompromissvorschlag zu erarbeiten. Ziel war es, ein Konzept zu finden, das weiterhin die Bildung eines Familiennamens ermöglicht und gleichzeitig die Vorteile der Revision berücksichtigt - insbesondere aus Sicht jener Paare, für die der Familienname weniger zentral ist. Dieser Konzeptantrag gibt dem Familiennamen weiterhin eine gewisse Bedeutung. Gleichzeitig verbindet er die Vorteile der nationalrätlichen Lösung mit den Bedenken des Ständerates. Wir sind überzeugt, dass damit eine praktikable und ausgewogene Lösung vorliegt.

Der Konzeptantrag sieht zudem vor, auf das sogenannte Ledignamenprinzip zu verzichten, das aus Sicht der Kommission nicht zweckmässig ist. Die Kommission spricht sich gegen das Ledignamenprinzip aus, weil es zu unnötigen praktischen Problemen führen kann und eines der zentralen Anliegen dieser Revision unterlaufen würde. Unsere Kommission hält einstimmig an ihrer Variante ohne Ledignamenprinzip fest und unterstützt gleichzeitig den neuen Konzeptantrag einstimmig.

Nun haben wir zusätzlich einen Antrag der SVP-Fraktion erhalten, den wir in der Kommission nicht beraten konnten. Auch dieser Antrag kombiniert Elemente des Familiennamen- mit dem Ledignamenprinzip. Da wir ihn nicht beraten konnten, halten wir an unseren Anträgen fest.

Die Kommission beantragt Ihnen also, an ihrer Variante mit dem Ledignamenprinzip festzuhalten und gleichzeitig den neuen Konzeptantrag anzunehmen, bei dem der Familienname doch eine gewisse Bedeutung behält. So können wir nach jahrelangen Diskussionen hoffentlich zu einem für alle zufriedenstellenden Abschluss kommen.