Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2026-03-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Wenn man die Debatte verfolgt, könnte man denken, wir seien am Abgrund und die Schweiz sei das unsicherste Land der Welt. Dem ist nicht so. Die Schweiz ist nach wie vor eines der sichersten Länder der Welt. Das liegt an unserer Demokratie, das liegt an unserem Rechtsstaat, und das liegt auch daran, dass wir globalisiert und vernetzt sind, dass wir ein offenes Land sind, dass wir international Geschäfte machen können und dass wir innerhalb Europas an einem sicheren Ort sind, wo eben auch die Menschenrechte und Grundsätze des Rechtsstaats gelten.

Einen wichtigen Punkt sollten wir nicht vergessen: Die Kriminalstatistiken zählen nicht Täter, sondern sie zählen Taten, und das führt dazu, dass diese Statistiken zum Teil etwas verzerrt daherkommen. Studien zeigen, dass etwa 5 bis 10 Prozent der Täter für bis zur Hälfte der Straftaten direkt verantwortlich sind. Gerade bei Eigentumsdelikten - Diebstählen, Einbrüchen und so weiter - können einzelne Täter innerhalb von kürzester Zeit Dutzende von Straftaten begehen. Wenn die Strafverfolgung bei solchen Serien- und Mehrfachtätern zu arbeiten beginnt, sind das dann halt eben verschiedene Straftaten. Häufig sind es aber wenige tatsächliche Straftäter.

Gleichzeitig sind unsere Staatsanwaltschaften wahnsinnig stark unter Druck. Das liegt auch daran, dass wir, das Parlament, ständig die Straftatbestände etwas erweitern und weitere Taten unter Strafe stellen, und es liegt natürlich auch an einem relativ hohen Grad an Bürokratie. Der Rechtsstaat bedingt, dass Bürokratie im Sinne des Rechtsschutzes als Grundlage für jegliches staatliches Handeln vorhanden ist.

Die heutige Strafprozessordnung enthält in Artikel 29 einen Konzentrationsgrundsatz: Wenn mehrere Personen gemeinsam delinquieren, soll grundsätzlich eine Staatsanwaltschaft alle Verfahren führen. Dieser Grundsatz ist richtig und an und für sich auch absolut sinnvoll. Er verhindert Doppelspurigkeiten und ermöglicht eine koordinierte Strafverfolgung und letztlich auch eine Strafzumessung gegenüber diesen Tätern, die die gesamten Straftaten berücksichtigt und eine Gesamtstrafe ausspricht. In der Praxis zeigt sich jedoch zunehmend, dass diese Regelung in gewissen Konstellationen eben genau das Gegenteil bewirkt, nämlich bei Mehrfachtätern ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus, die in wechselnden Tätergruppierungen in verschiedenen Kantonen delinquieren.

Typisch sind Serien von Diebstählen, Einbrüchen, Vermögensdelikten, die innerhalb von kurzer Zeit, aber quer durch die Schweiz hindurch begangen werden - der allergrösste Teil übrigens nicht etwa von Asylsuchenden. Denn unser Reichtum lockt halt eben Leute aus der ganzen Welt an. Offene Grenzen und die Möglichkeit, mit allen Geschäfte machen zu können, sind eine gute Sache, darum sind wir so reich. Die andere Seite der Medaille ist dann eben: Reichtum zieht auch Leute an, die sich daran bedienen wollen. Das ist ein wichtiger Punkt. Diesen Punkt können wir hier mit der Motion 25.4711 angehen, damit eben der Grundsatz, dass das Verfahren nur an einem Ort geführt wird, genau bei solchen Tätern aufgeweicht werden kann - dort, wo es dann halt eben Sinn macht.

Meine Motion will den Grundsatz der Verfahrenskonzentration nicht abschaffen - er soll weiterhin gelten -, aber wir brauchen eine klar definierte Ausnahme. In bestimmten Konstellationen sollen Verfahren einfacher getrennt und von den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften geführt werden können.

Eine Untersuchung aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass allein in den letzten zwei Jahren die Streitigkeiten darüber, wer denn eigentlich für ein Strafverfahren zuständig ist, um 50 Prozent zugenommen haben. Meine Forderung ist kein Abbau des Rechtsstaates, sondern es ist im Gegenteil eine Stärkung seiner Funktionsfähigkeit. Auch die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz unterstützt dieses Vorgehen, insbesondere weil es eben um Tätergruppierungen geht, die durch ihre wechselnde Zusammensetzung eine gewisse Dezentralisierung der Verfahren absolut notwendig machen. Das Ziel ist klar: weniger überdimensionierte Strafverfahrensammlungen und dafür mehr schlanke Verfahren, die schneller abgeschlossen werden können, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Straffällen und mit Personen, die sich nur kurze Zeit als Kriminaltouristen bei uns aufhalten. Diese können dann entsprechend schneller verurteilt und bestraft werden.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, und freue mich, dass der Bundesrat sie auch zur Annahme empfiehlt.