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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-11

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte Sie ebenfalls bitten, die Motion abzulehnen. Sie schwächt den Gewässerschutz in der Schweiz substanziell, dies, obwohl das Gegenteil - das Gegenteil! - dringend notwendig ist. Die Eawag, das ist das renommierte Wasserforschungsinstitut der Schweiz, publizierte im Oktober 2025, also vor rund fünf Monaten, eine Studie. Sie hat fünf Bäche untersucht - sie macht das regelmässig -, und sie stellte fest, dass von den untersuchten 253 Pestiziden in diesen Bächen 135 Pestizide nachgewiesen wurden, 23 davon in Konzentrationen über den Grenzwerten. Vor allem waren es Insektizide. Das zeigt, wie hoch die Belastung tatsächlich ist.

Ich erinnere Sie gerne nochmals an das Beispiel, das ich auch letzte Woche erwähnt habe. Es ist das Beispiel der Wyna im Kanton Luzern. Dort wurden kürzlich Konzentrationen gemessen, die den Grenzwert um das 4000-Fache überschritten haben. Es handelt sich um Deltamethrin. Deltamethrin ist ein hochgiftiges Insektizid. Ein Tropfen kann einen ganzen Bach vergiften. Davon sind die ganze Nahrungskette der Fische sowie der Fisch selbst betroffen. Genau zu dieser Situation und diesen Folgen haben Sie ein Schreiben des Luzerner Fischereiverbandes erhalten. Deltamethrin ist ein Nervengift - mit entsprechenden Folgen für das Nervensystem, auch für den Menschen.

Absolut unverständlich ist es, dass der Bundesrat für dieses hochgiftige Pestizid offenbar gar keinen Grenzwert festlegen will - aber vielleicht kann der Bundesrat sich dann dazu noch äussern. Für die Anwendung von Pestiziden, die weniger giftig sind, gibt es mehr Auflagen, wie zum Beispiel den grösseren Abstand zu Gewässern.

Aus diesem Grund, wegen der Belastung, sind die meisten Bäche in Gebieten, wo viele Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, biologisch völlig verarmt. Sie sind teilweise faktisch leblos. Kritisch sind vor allem die Insektizide: Sie töten die Insekten in den Gewässern. Es geht natürlich auch um die Umwelt und damit um unsere Lebensgrundlagen. Schlussendlich geht es aber auch um die Gesundheit der Bevölkerung in unserem Land.

Pflanzenschutzmittel sind oft toxisch, das ist ihr Sinn und Zweck. Sie sollen Schädlinge und Krankheiten bekämpfen. Pflanzenschutzmittel wirken aber leider nicht nur dort, wo sie sollen, bei den Schädlingen; sie gehen auch ins Grundwasser, ins Trinkwasser und schlussendlich in die Lebensmittel. Sie wirken nicht nur toxisch für Schädlinge, sondern eben auch für Nützlinge wie Bienen, andere Insekten und natürlich für uns Menschen. Ich habe letzte Woche das Beispiel der Nervenkrankheit Parkinson erwähnt: Sie nimmt weltweit zu, und die Zahl der Betroffenen hat sich in der Schweiz in den letzten dreissig Jahren verdoppelt - das ist nicht wenig. Der Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Parkinson ist wissenschaftlich sehr gut belegt. In unseren Nachbarländern gilt Parkinson deshalb auch als Berufskrankheit für die Landwirte.

Die Situation zeigt exemplarisch auf, wie stark in der Schweiz die landwirtschaftlichen Interessen gegenüber dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt priorisiert werden. Letzte Woche wurde in der Debatte zur parlamentarischen Initiative Bregy 22.441, "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen", gesagt, wir seien mit dem Absenkpfad auf Kurs. Der Zwischenbericht des Bundesrates zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel zeichnet aber ein anderes Bild: Es steht, das Ziel, die Fliessstrecke mit Überschreitungen der Grenzwerte zu halbieren, sei schwierig zu erreichen. Das zeigt: Wir sind eben nicht so gut auf Kurs, wie behauptet wurde. Und das zeigt, dass nicht eine Schwächung des Gewässerschutzes, sondern das Gegenteil dringend notwendig ist.

Die Entscheide gehen aber in die falsche Richtung. Auf der einen Seite sollen mehr und einfacher Pestizide zugelassen werden; ein Beispiel ist die parlamentarische Initiative Bregy, die wir, wie gesagt, letzte Woche behandelt haben. Auf der anderen Seite soll nun mit dieser Motion das Monitoring so geschwächt werden, dass kaum mehr Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden können. So kann auch nicht mehr reagiert werden. Die Aufweichung des Schutzes erfolgt also nun von zwei Seiten.

Sie haben gehört, was die Motion will. Warum macht man Grenzwerte? Grenzwerte sollen bleibende Schäden verhindern. Selbstredend ist hier die Menge eben relevant. Bei Medikamenten macht man eine Dosierungsempfehlung, weil eine zu hohe Dosierung längerfristig zu gesundheitlichem Schaden führt: Leberschäden und Magengeschwüre sind Schäden, die auftreten können, wenn man falsch dosiert. Aus ähnlichen Gründen werden bei Pestiziden Grenzwerte definiert.

In der Vernehmlassung zur Gewässerschutzverordnung hat die Eawag - das ist das Wasserforschungsinstitut der Schweiz - eine Überprüfung der Zulassung bei 2 Prozent der Überschreitungen gefordert. Das ist die wissenschaftlich basierte Empfehlung. Die Kantone, die für die Umsetzung zuständig sind, haben 5 Prozent gefordert. Sie haben es gehört: Die Kantone sind gegen die Motion. Der Bundesrat hat dann aber ohne Not und auf Druck der Landwirtschaft eine Überprüfung der Zulassung bei 10 Prozent eingeführt, was bereits 8 Prozent über der wissenschaftlichen Notwendigkeit liegt. Jetzt will der Motionär noch weiter gehen und den Wert auf 20 Prozent verdoppeln. Irgendwann haben Sie dann keine Grenzwertüberschreitungen mehr. Das ist nicht vertretbar mit der belasteten Gewässersituation, die wir in der Schweiz haben. Damit verunmöglichen Sie, dass überhaupt vernünftige Massnahmen mit Gewässerabständen und Düsenanpassungen vorgenommen werden können.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. Mit dieser Motion sagen Sie einfach: Werden Grenzwerte überschritten, wollen wir das lieber gar nicht wissen, dann müssen wir auch keine Massnahmen ergreifen.

Die Motion ist einseitig. Sie ist an kurzfristigen landwirtschaftlichen Interessen ausgerichtet. Die Stoffe bleiben schädlich, auch wenn Sie wegschauen. Dieses kurzfristige Denken schadet unserer Umwelt, es schadet der Gesundheit der Bevölkerung, und es schadet schlussendlich auch dem Vertrauen in die Landwirtschaft in der Schweiz.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.

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