Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-11
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-11
Wortprotokoll
Die Mehrheit der SPK-N beantragt Ihnen die Annahme der Motion, insbesondere mit der Begründung, dass die Arbeitsbelastung der kantonalen Migrationsämter so verringert werden kann.
Der Bundesrat sieht ein öffentliches Interesse, die Gültigkeit der Grenzgängerbewilligungen für Lernende auf maximal ein Jahr zu begrenzen und sie jährlich erneuern zu können. Dies wird gemacht, um jeweils sicherzustellen, dass die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Es ist richtig, es geht hier um wenige Menschen, aber es ist ein Beispiel, das zeigt, dass unsere Migrationsbehörden diese Fragen sehr ernst nehmen und eben verhindern wollen, dass sich Menschen hier irregulär aufhalten. Deshalb ist diese jährliche Überprüfung aus unserer Sicht richtig, denn keine andere Behörde führt eine jährliche Kontrolle durch und kann im gegebenen Fall eine Neuorientierung, einen Abbruch der Lehre oder einen Missbrauch feststellen, wenn es das Migrationsamt nicht macht. Ohne diese jährliche Überprüfung gibt es keine Kontrolle. Für die Kantone ist der Aufwand relativ gering; wie gesagt, es gibt nur wenige Dokumente zu prüfen, die Anzahl der Antragstellenden ist ebenfalls gering, und das Verfahren ist gut etabliert.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.