AB 371420
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen hat in der Sitzung vom 9.[NB]Januar 2026 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fehlmann Rielle 21.4215 behandelt. Das Postulat beauftragte den Bundesrat, zu prüfen, ob eine obligatorische Schulung für Polizeikräfte zum Thema sexuelle Gewalt sowie zur Gewalt gegen Frauen im Allgemeinen eingeführt werden soll. Das Postulat unterstreicht die Notwendigkeit, dass Mitarbeitende der Strafbehörden über ein hohes fachliches Niveau verfügen und in der Praxis kompetent, rechtsstaatlich und opfergerecht handeln.
Der Bundesrat selbst betont im Bericht die Bedeutung einer fundierten Ausbildung und einer kontinuierlichen Weiterbildung. Der Bericht zeigt jedoch, dass dies nicht nur für Polizeikräfte gilt, sondern auch für Mitarbeitende von Staatsanwaltschaften und Gerichten. Eine umfassende Ausbildung aller Beteiligten ist entscheidend, um die Qualität der Strafverfolgung zu sichern und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. Im Rahmen des Berichtes wurde zudem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zum Schluss, dass für die Aus- und Weiterbildung grundsätzlich die Kantone zuständig seien. Der Bund könne gemäss Gutachten gestützt auf Artikel 123 der Bundesverfassung und ergänzend auch Artikel 124 der Bundesverfassung jedoch eine verpflichtende Regelung zur Aus- und Weiterbildung der Strafbehörden erlassen. In welcher Weise der Bund diese Aufgabe wahrnehme und ob er dafür eine bundesrechtliche Regelung als sachgerecht erachte, sei gemäss Rechtsgutachten letztlich eine rechtspolitische Frage.
Aufgrund des Berichtes, der Aussage des Rechtsgutachtens und der ablehnenden Haltung des Bundesrates, nicht zuletzt gegenüber den Motionen Funiciello 24.3676 und von Falkenstein 24.3668 zum selben Thema, hat die Kommission nach längerer Diskussion darüber, welche Art von Vorstoss sinnvoller sei, eine Kommissionsmotion eingereicht. Mit der Kommissionsmotion soll der Bundesrat beauftragt werden, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, um in der Strafprozessordnung eine verpflichtende bundesrechtliche Regelung zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Strafbehörden einzuführen.
Die Kommissionsmotion geht über die heute Nachmittag bereits angenommene Motion Funiciello hinaus. Sie fordert den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen für eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung vorzulegen. Damit wird nicht nur ein verbindlicher Rahmen geschaffen, sondern auch ein klares Signal an die Kantone gesendet: Die Qualität der Strafverfolgung soll schweizweit auf einem hohen Standard gewährleistet werden.
Eine gute Aus- und Weiterbildung ist ein zentraler Aspekt. Sie gewährleistet nicht nur, dass fachliche Kompetenz vorhanden ist, sondern auch, dass die Verfahren opfergerecht sind. Ein diskriminierungsfreier Zugang zur Justiz wird gestärkt, wobei auch das Risiko sekundärer Viktimisierung, insbesondere in Fällen sexualisierter oder häuslicher Gewalt, reduziert werden kann. Diese Punkte sind für die Glaubwürdigkeit und Effektivität der Strafverfolgung entscheidend.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Kommissionsmotion anzunehmen.