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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2026-03-11

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-11

Wortprotokoll

Manchmal ist das Leben ungerecht. Auch wenn ich das Gleiche sage wie Kollege Gianini, wird es nur halb so gut tönen wie in seiner italienischen Sprache. Ich hoffe aber, dass Sie wenigstens auf Deutsch etwas verstehen. Mir ging es zumindest so, dass ich vom Italienischen nicht sehr viel verstanden habe.

Spass beiseite. Wir sind hier beim Thema der schuldangemessenen Gesamtstrafen. Auch wenn es nicht so gut tönt wie auf Italienisch, der Inhalt ist der gleiche. Am 8.[NB]Januar 2026 hat Ihre Kommission für Rechtsfragen diese Motion der Schwesterkommission geprüft. Es geht darum, dass man im Strafrecht schuldangemessene Gesamtstrafen verankern will. Ihre Kommission ist mit 16 zu 7 Stimmen zur Überzeugung gelangt, dass man Ziffer 2 der Motion annehmen soll. Ziffer 1 wurde sogar ohne Gegenantrag angenommen.

Zum Gegenantrag bezüglich Ziffer 2: Die Minderheit wird von Herrn Dandrès angeführt. Ich überlasse es gerne ihm, hier detaillierte Ausführungen zu machen. Einfach, damit Sie die Relationen sehen: Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion, und der Ständerat hat ihr einstimmig zugestimmt.

Es geht um die Gesamtstrafe, wenn man wegen mehrerer Taten, einer sogenannten Tatmehrheit, verurteilt wird. Es geht grundsätzlich um das Asperationsprinzip gemäss Artikel 49 StGB. Was heisst das? Das heisst, dass das Gericht nicht einfach die Strafen für alle begangenen Straftaten zusammenzählt, sondern das Strafmass für die höchste Strafe nimmt und es für jede weitere Straftat angemessen erhöht. Diese Erhöhung darf aber nicht um mehr als die Hälfte über das gesetzliche Höchstmass der angedrohten Strafe hinausgehen. Sie darf insbesondere bei einer Geldstrafe nicht über die 180 Tagessätze hinausgehen. Das klingt ziemlich technisch, aber kurz zusammengefasst ist es ganz einfach: Sie fahren, wenn Sie mehrere Straftaten begangen haben, im Schnitt besser, wenn diese vom Gericht gleichzeitig beurteilt werden, als wenn Sie für jede Straftat einzeln verurteilt worden wären.

Was hat jetzt der Ständerat gemacht? Er hat zwei Dinge gemacht. Er hat gesagt, wenn sich jemand während der Probezeit nicht bewährt, dann soll man anschliessend keine Gesamtstrafe mehr bilden, also nicht nach diesem Prinzip vorgehen. Sie wissen, was eine Probezeit ist. Wer verurteilt worden ist, muss sich während einer gewissen Zeit bewähren, sonst wird die Strafe, insbesondere wenn sie bedingt ist, umgesetzt - respektive, wenn während dieser Zeit eine neue Straftat begangen wird, kann diese mit einer Gesamtstrafe, wie ich es oben erklärt habe, geahndet werden.

Das führt dazu, dass gerade Wiederholungstäter in der Probezeit oftmals besser fahren, als wenn die Sanktionierung beider Straftaten einzeln beantragt würde. Es kann aber nicht sein, dass jemand, der während der Probezeit schon wieder delinquiert, quasi einen Rabatt für rückfällige Täter erhält. Das hat der Ständerat richtig erkannt, und Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, dass es bei Nichtbewährung während der Probezeit keine Gesamtstrafe mehr geben soll.

Aber - das ist entscheidend, und diesbezüglich gibt es die Minderheit Dandrès und keine Einigkeit in unserer Kommission - auch für das Zusammentreffen mehrerer Straftaten sollen im folgenden Prozess Lösungen unterbreitet werden, damit die Gesamtstrafe nicht schuldunangemessen ist; zukünftig soll sie schuldangemessen sein. Ich habe hier insbesondere das Beispiel mit den 180 Tagessätzen genannt. Es kann nicht sein, dass das Strafmass, wenn jemand mehrere Straftaten begeht, auf 180 Tagessätze begrenzt ist und dieser Person so quasi ein Rabatt für vielfältiges gleichzeitiges, wenn auch kleinkriminelles Delinquieren gewährt wird.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist klar der Meinung, dass in der Probezeit rückfällige Straftäter und solche, die mehrere Straftaten begangen haben, die nicht [PAGE 358] angemessen bestraft werden, zukünftig nicht mehr von diesem Umstand profitieren, sondern schuldangemessen bestraft werden sollen. Der Ständerat ist in die richtige Richtung gegangen, die Mehrheit Ihrer Kommission tut es auch und der Bundesrat ebenso.

In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie die Motion ebenfalls annehmen und den Antrag der Minderheit Dandrès ablehnen.