Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-11
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-11
Wortprotokoll
Ich nehme gerne zu den einzelnen Anträgen Stellung.
Bei Artikel 1 Absatz 1 Literae d und e bitte ich Sie, die Anträge der Minderheiten Klopfenstein Broggini und Tuosto abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Zweck des MODIG ist es, den Datenaustausch zu vereinfachen und damit die in Literae a bis c definierten direkten Wirkungen zu erzielen. Diese leisten einen Beitrag zu mehr Effizienz bei der Mobilität im Hinblick auf Umwelt - das ist hier eigentlich inbegriffen -, Energie, Verlagerung und Wirtschaftlichkeit. Sie können aber nicht die Umsetzung von Vorgaben sicherstellen, welche teilweise bereits in anderen Gesetzen geregelt sind. Hier geht es also wirklich um den Datenaustausch und nicht noch um politische Richtungsentscheide; dafür gibt es andere gesetzliche Grundlagen.
Zu Artikel 3: Hier ist aus unserer Sicht der Antrag der Minderheit Schnyder Markus zu Litera d vorteilhaft, obschon wir mit beiden Möglichkeiten leben können. Der Grund ist folgender: In Artikel 3 werden die im Gesetz mehrfach verwendeten Begriffe rechtstechnisch definiert. Der Begriff "effiziente Mobilität" wird im Gesetz gar nicht verwendet. Der Begriff "effizientes Mobilitätssystem" wird lediglich in Artikel 1 verwendet; grundsätzlich ist dieser Begriff für die MODI nicht relevant und eine Definition deshalb gemäss Minderheit auch nicht erforderlich. Ich ersuche Sie, hier der Minderheit Schnyder Markus zu folgen.
Bei Artikel 6 würde ich Ihnen empfehlen, der Minderheit Hurter Thomas zu folgen. Damit es klar ist: Die beiden Ergänzungen der Grundsätze bei Litera a sind akzeptabel, obwohl beide Aspekte für eine vom Bund betriebene Infrastruktur selbstverständlich und deshalb im Gesetz eigentlich nicht spezifisch zu regeln sind. Die Diskriminierungsfreiheit versteht sich für eine staatliche Stelle von selbst. Ausserdem ist der Grundsatz der Gleichbehandlung im nachfolgenden [PAGE 363] Buchstaben b und in Artikel 14 Buchstabe b statuiert. Wir werden die Neutralität und die Diskriminierungsfreiheit also beachten, auch wenn Sie hier dem Bundesrat folgen, was ich Ihnen empfehlen würde. Wir können das im Zweitrat nochmals diskutieren, aber noch einmal: Es ist für eine staatliche Stelle selbstverständlich, dass die Unabhängigkeit und die Diskriminierungsfreiheit gewährt werden.
Damit zu Artikel 14 Buchstabe b: Auch hier bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Es ist die Minderheit Giezendanner, die dem Entwurf des Bundesrates folgen will. Mit der durch die Mehrheit beantragten Ergänzung wird eine aktive Rolle bei der Vernetzung der Akteure explizit als Aufgabe des Kompetenzzentrums Mobilitätsdaten (Komoda) im Gesetz statuiert. Grundsätzlich ist diese Ergänzung nicht nötig, da die Vernetzung der Akteure, die die Daten haben, und jener, die die Daten brauchen, implizit eine der Aufgaben der MODI ist. Entsprechend können Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Ich komme zu Artikel 18 Absatz 2. Hier bitte ich Sie, dasselbe zu tun, nämlich gemäss der Minderheit und damit gemäss dem Entwurf des Bundesrates zu votieren. Der Bundesrat wird die Nutzungsgebühren für die MODI auf der Basis der Ergebnisse der Evaluation gemäss Artikel 13 MODIG festlegen. Dabei werden Zweckmässigkeit, Umsetzung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der MODI überprüft. Dabei kann er grundsätzlich bei der Festlegung der Gebührenhöhe berücksichtigen, ob die Nutzer auch Daten bereitstellen oder nur beziehen. Dies bereits auf Gesetzesebene zu regeln, ist nicht stufengerecht, gehört eher auf Verordnungsstufe, ist aber so akzeptabel.
Ich komme damit noch zu Artikel 21, zu den Finanzhilfen. Hier bitte ich Sie, in Absatz 2 dem Antrag der Mehrheit zu folgen, also dem Entwurf des Bundesrates. Die von einer Minderheit beantragte Priorisierung des Nutzens der Daten zugunsten von Klima und Umwelt ist grundsätzlich zu einschränkend und könnte die Umsetzung von prioritären Anwendungsfällen einschränken. Da die Konkretisierung des Nutzens jedoch mit einem "insbesondere" nicht abschliessend ist, ist die Ergänzung notfalls auch akzeptabel. Ich bitte Sie aber, den Antrag der Mehrheit anzunehmen.
Damit bin ich mit der Erwähnung der Anträge durch. Ich bitte Sie, grundsätzlich die Minderheiten, die meistens dem Entwurf des Bundesrates folgen, zu unterstützen. Wenn Sie den Mehrheitsanträgen folgen, ist das nicht tragisch, Sie gefährden damit dieses Gesetz nicht. Aber ich habe gesagt, wo unsere Präferenzen sind. Ausnahme ist der Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini, den wir klar ablehnen.