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Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-12

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-12

Wortprotokoll

Ich hätte zwar erwartet, dass mir zuerst die Kommission erklärt, wieso sie Absatz 1ter streichen möchte, aber ich kann meinen Antrag auch so begründen. Es gab die Motion 20.3419, die dieser Rat angenommen hat. Diese beauftragte den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit die Handlungsfähigkeit des Staates sowie die Ausübung der demokratischen Rechte auf allen staatlichen Ebenen unter Wahrung des Föderalismus auch in Krisenzeiten gewährleistet sind. Insbesondere sollten der Stillstand von politischen Fristen sowie das Verschieben von Volksabstimmungen und Wahlen in einem ordentlichen Bundesgesetz geregelt werden.

Diese Motion stammt aus einer anderen Zeit. Sie haben sie vielleicht vergessen, es gab diese Covid-Zeit. Es gab damals im demokratischen System den abrupten Abbruch der Session. Es war dann relativ schwierig, den Ständerat und den Nationalrat wieder einzuladen, und es brauchte Anstrengungen von Mitgliedern dieses Rates, die jetzt noch hier sitzen, damit das überhaupt möglich war. Es wurden Wahlen und Abstimmungen aufgeschoben, es gab einen Stillstand von Fristen, es wurde das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen verboten. Aufgrund dieser Ausgangslage hat dieser Rat später die Motion 20.3419 angenommen.

Es gibt keine einzige Regierung auf der Welt, Herr Bundeskanzler, die nicht der Versuchung unterliegt, die direkte Demokratie ganz oder teilweise auszuhebeln oder abzuschaffen. Das sage ich nicht so ohne Weiteres, sondern es gibt einfach historische Belege dafür. Mein Sekretär hat mich auf einen Umstand hingewiesen, nämlich auf das Vollmachtenregime des Bundesrates. Während des Zweiten Weltkrieges liess sich der Bundesrat über Vollmachten des Parlamentes exklusive Rechte zuschanzen. Der Zweite Weltkrieg wurde 1945 beendet, und die Vollmachten liefen weiter. Die Vollmachten liefen weiter, es wurde nichts aufgehoben, und der Bundesrat machte keine Anstalten, diese Vollmachten selbstständig aufzuheben. Ich habe nicht gerne einen Bundesrat, der zu viel Flexibilität und zu viele Freiheiten hat. Denn in Krisenzeiten ist nicht das Parlament stark, sondern der Bundesrat, die Exekutive ist stark. Es brauchte die "Ligue vaudoise", es brauchte föderalistische, liberale Geister aus dem Kanton Waadt, die eine Volksinitiative mit dem Namen "Rückkehr zur direkten Demokratie" starteten - übrigens mit einer Partei im Rücken, ich sage jetzt nicht, welche. Sie reichten die Initiative dann ein, und diese wurde erst im Jahr 1949 mit 50,7 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Aber erst 1952, sieben Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, Herr Bundeskanzler, bequemte sich der Bundesrat, von seinen Vollmachten abzurücken. Deshalb habe ich ein gewisses Misstrauen gegenüber dem Bundesrat und allen Regierungen, wenn sie zu viele Freiheiten haben.

Hier geht es um die Freiheit, eine Abstimmung verschieben oder sogar absagen zu können. Der Bundesrat hat einen Text vorgelegt, der nichts taugt. Er sieht mit Absatz 1ter eine Bestimmung vor, die gar nicht umsetzbar ist. Die Räte haben das gemerkt - der Nationalrat hat das nicht gewollt, und unsere vorberatende Kommission hat das auch nicht gewollt. Der Bundesrat möchte Abstimmungen verschieben oder absagen, wenn es bei der Ermittlung der Ergebnisse zu Problemen kommt. Ist das technisch möglich? Kann er rückwirkend eine Abstimmung bzw. eine Wahl verschieben, wenn es bei der Ermittlung der Ergebnisse zu Störungen kommt? Das ist nicht möglich - das ist klar.

Der Bundesrat hat mit Artikel 1ter vor allem eines nicht gemacht: Er hat seine Absage- und Verschiebungskompetenz nicht begrenzt. Deshalb habe ich Ihnen einen Einzelantrag mit einem einfachen Entwurf einer Bestimmung vorgelegt, die den Bundesrat verpflichtet, bei schweren Störungen der Stimmabgabe - das gibt es in Krisenzeiten - die entsprechende Abstimmung zu verschieben; er ist dann aber verpflichtet, diese Abstimmung, sobald die Störung wegfällt, innerhalb von sechs Monaten zu wiederholen.

Vielleicht gibt es schlauere Bestimmungen in diesem Bereich. Vielleicht kann das auch im Rahmen der Differenzbereinigung zwischen den zwei Räten noch einmal ausformuliert werden. Aber ich finde es falsch, wenn wir diese Chance hier verpassen. Ich bin auch dafür, dass Blinde und Sehbehinderte besser abstimmen können, aber dafür muss zuerst einmal eine Abstimmung stattfinden. Wenn dieses Hauptproblem nicht geregelt wird, nützt der Rest des Änderungsentwurfes nicht sehr viel.

Ich bitte Sie, hier eine Grenze einzufügen, die die Möglichkeiten des Bundesrates einschränkt. Wir haben gesehen, wie er während der Covid-19-Pandemie reagierte - das war okay. Aber ich kann nicht garantieren, dass eine zukünftige Regierung solche Möglichkeiten, die sie bis anhin hat, weil es keine gesetzliche Grundlage gibt, nicht auch missbräuchlich ausüben würde.

Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag im Sinne einer Wiederaufnahme der Diskussion zwischen den zwei Kommissionen zuzustimmen.