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preparatory:AB 371583

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-12

Wortprotokoll

Das ist in der Tat ein zentraler Artikel der Vorlage. Der Bundesrat sieht eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche zur elektronischen Sammlung von Unterschriften im Zusammenhang mit Referenden, Volksinitiativen und Nationalratswahlen vor. Ziel ist es, mit diesen Versuchen praktische Erfahrungen zu sammeln und zugleich organisatorische und technische Fragen klären zu können. Der Begriff der elektronischen Unterschriftensammlung ist hier bewusst offen formuliert, damit der notwendige Handlungsspielraum besteht, um im Rahmen der Versuche auch die konkrete technische Ausgestaltung klären zu können.

Es gibt verschiedene Artikel, und Sie haben sie selbst gelesen. Ich möchte Ihnen lediglich sagen, dass die Kommission Artikel 84a lange und ausführlich diskutiert hat. Sie hat ihn schliesslich - bereinigt durch Anträge in den Absätzen 3 und 4 - mit 11 zu 1 Stimmen angenommen.

Grundsätzlich ist es so, dass die Kommission es bezüglich Artikel 84a Absatz 1 wichtig findet, dass man diese Versuche jetzt machen kann. Entscheidend ist, dass man, auch im Hinblick auf allfällige staatspolitische Auswirkungen, Erfahrungen sammeln kann. Es braucht eine gesetzliche Grundlage. Wenn die gesetzliche Grundlage besteht, kann man diese Versuche im Einvernehmen mit Kantonen und Gemeinden durchführen. Es ist ein wichtiger Artikel.

Mit seinem Einzelantrag möchte Kollege Michel, wie ich meine, gemäss Nationalrat das Wort "örtlich" streichen. Darüber haben wir ausführlich diskutiert. Die Kommission erachtet den Beschluss, "örtlich" zu streichen, nicht als zielführend. Wenn der Bundesrat gemeinsam mit Kantonen und Gemeinden einen Versuchsbetrieb vereinbart, ist dieser naturgemäss örtlich begrenzt, also auf einen bestimmten Kanton oder auf Teile eines Kantons beschränkt.

Daher beantragt Ihnen die Kommission in dieser Frage, "örtlich" nicht zu streichen und dem Bundesrat zu folgen. Herr Michel wird begründen, warum er "örtlich" streichen möchte; das betrifft Artikel 84a Absatz 1. Herr Ständerat Schwander wird begründen, warum er diesen Artikel als Ganzes streichen möchte.