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Haering Barbara · Nationalrat · 2003-10-01

Haering Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Ich werde mit meinem Votum die beiden Minderheitsanträge zu Ziffer 6 und zu Ziffer 7 sowie meinen Einzelantrag zu Artikel 4a Absatz 3 begründen. Dieser Antrag wurde in der Kommission behandelt, im Anschluss an die Sitzung jedoch versehentlich nicht als Minderheitsantrag deponiert.

Es ist unbestritten, dass die Landesverteidigung im letzten Jahrzehnt erhebliche Einsparungen hat hinnehmen müssen. So reduzierte sich der Anteil der Landesverteidigung im Bundeshaushalt von 6,3 Prozent im Jahr 1990 auf 3,5 Prozent im Jahr 2000. Dann allerdings erfolgte wieder ein leichter Anstieg der Ausgaben der öffentlichen Hand für die Landesverteidigung, nämlich um 0,1 Prozent im Jahr 2000. Trotz dieser insgesamt für das VBS negativen und für mich positiven Bilanz der Ausgabenentwicklung im Bereich Landesverteidigung - wir sind so ziemlich auf Kurs der von Ihnen abgelehnten Umverteilungs-Initiative - unterbreiten wir Ihnen hier den Antrag, den Sparbeitrag des VBS zum Entlastungsprogramm 2003 markant zu erhöhen. Wir tun dies aus folgenden zwei Überlegungen:

[PAGE 1619] 1. Auch wenn sich der friedenspolitische Optimismus der Jahre unmittelbar nach dem Fall der Berliner Mauer reduziert hat, so steht doch mittlerweile unumstritten fest, dass die Schweiz auf absehbare Zukunft hinaus militärisch nicht bedroht sein wird. Selbst Bundesrat Samuel Schmid bezeichnete anlässlich der Kommissionssitzung im August 2003 die Wahrscheinlichkeit eines konventionellen Angriffs auf die Schweiz auf absehbare Zeit hinaus als dermassen unwahrscheinlich, dass auch kein Bedarf bestehe, ein allfälliges Sicherheitsdefizit mit einem Beitritt zu einem Militärbündnis auszugleichen. Mit anderen Worten: Wir können uns sogar ein theoretisches Sicherheitsdefizit leisten, weil es in der Praxis nicht relevant sein wird. Was wir uns sicherheitspolitisch ohne Not leisten können, ist heute finanzpolitisch geboten!

2. Armee und Zivilschutz geben jährlich etwa 5 Milliarden Franken aus, dies mit dem Bestreben einer Verlagerung von den Betriebskosten weg und hin zu den Rüstungsausgaben, um so die Armee zu modernisieren. Dem steht allerdings die Position von Economiesuisse entgegen. Economiesuisse fordert, ohne konkrete Bedrohung sollten die Rüstungsbeschaffungen zurückhaltend gestaltet werden, und zeigt in ihrem Dossier vom Juli dieses Jahres dem VBS für seine effektive Ausgabenentwicklung die gelbe Karte.

Mit diesen Argumenten unterbreiten wir Ihnen bei Ziffer 6 eine Erhöhung der Sparmassnahmen im Bereich Landesverteidigung um jährlich 200 Millionen Franken. Dies ist ohne weiteres tragbar. Diese Zusatzeinsparungen entsprechen jährlich lediglich der halben Höhe des letzten Rüstungsprogramms; eines Rüstungsprogramms, das hier von allen im Rat als das kleinste aller Zeiten erkannt wurde.

Bei Ziffer 7 erhöhen wir den Sparbeitrag des VBS ebenfalls, allerdings nur minimal und mit der Hoffnung respektive mit dem Auftrag auf Synergiennutzung zwischen dem VBS und dem EDA im Bereich der Informations- und Nachrichtendienste sowie der sicherheitspolitischen Strategien.

Nun noch zu Artikel 4a Absatz 3: Der in Artikel 4a Absatz 3 postulierte Ausgabenplafond für das VBS beinhaltet zwei Aspekte:

Zum einen wird dadurch dem VBS ermöglicht, Kredite von einem Jahr auf das andere zu übertragen. Die Möglichkeit dieses Übertragens von Kreditresten auf folgende Jahre stellt im Rahmen der Einführung wirkungsorientierter Verwaltungsführung ein wichtiges Instrument dar. Ich begrüsse diese grössere Planungssicherheit und Flexibilität für die Verwaltung grundsätzlich, doch muss die grössere Budgetfreiheit von Departement und Verwaltung zwingend mit entsprechenden neuen Führungs- und Controllinginstrumenten der Politik, insbesondere des Parlamentes, verbunden werden. Dies ist hier im Rahmen des Entlastungsprogramms nicht vorgesehen.

Zum anderen wird mit diesem Ausgabenplafond festgelegt, dass das VBS in den kommenden Jahren mit diesen Ausgaben rechnen kann. Das heisst, das VBS soll in den kommenden Jahren a priori von allfälligen weiteren Sparmassnahmen ausgenommen werden. Diese Privilegierung eines einzigen Politikbereiches gegenüber allen anderen Departementen lässt sich weder sachlich noch politisch begründen. Es kommt hinzu, dass die Beschaffung der Militärflugzeuge, die für die nächsten Jahre geplant wird, offensichtlich über eine Zusatz-, über eine Spezialfinanzierung gesichert werden soll. Auf die Politikbereiche Landesverteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport werden in den kommenden Jahren nicht mehr, sondern wenn schon weniger Aufgaben zukommen.

Aus diesen Gründen beantrage ich, Artikel 4a Absatz 3 und damit die unbegründete Privilegierung des VBS gegenüber allen anderen Departementen zu streichen.