de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-03-12
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt einen elektronischen Medikationsprozess, lehnt jedoch neue Pflichten, zusätzliche bürokratische Anforderungen und Haftungsverschärfungen zulasten der Ärzteschaft ab.
Der elektronische Medikationsplan und die elektronische Verschreibung sind wichtige Schritte der Digitalisierung. Digitale Instrumente führen jedoch nicht automatisch zu mehr Medikationssicherheit. Zentral bleibt die Patientensicherheit als Leitprinzip, die bereits heute über die im Heilmittelgesetz verankerte Sorgfaltspflicht sowie über die Dokumentationspflicht in der Krankengeschichte sicherzustellen ist.
Vor diesem Hintergrund lehnt die SVP-Fraktion ein Obligatorium für Medikationspläne oder zusätzliche Dokumentationsvorgaben ab. Gleichzeitig begrüsst die SVP-Fraktion die Stärkung der Patientenrechte, etwa das Recht auf eine E-Medikationskarte, sie lehnt jedoch eine verpflichtende Nutzung derselben ab. Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es national einheitliche, semantisch und technisch interoperable Standards nach etablierten internationalen Vorgaben, die tief in der Praxis integriert sind, sowie angemessene Übergangsfristen. Ebenso zentral sind eine gesicherte Finanzierung durch den Bund sowie eine KVG-konforme Tarifierung der neuen digitalen Prozesse.
Insgesamt gilt der Grundsatz: so wenig Regulierung wie möglich und nur so viel wie tatsächlich nötig. Damit die Umsetzung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen funktioniert und den erhofften Nutzen bringt, braucht es eine kohärente, harmonisierte und koordinierte Gesetzgebung. Andernfalls drohen Doppelspurigkeiten, Inkohärenzen sowie kostspielige Nachbesserungen bei Architektur, Governance und Betrieb.
Die SVP-Fraktion empfiehlt daher, die gesetzliche Regelung der Digitalisierungsvorhaben wie den elektronischen Medikationsplan, die elektronische Verschreibung und das sich in Beratung befindende elektronische Gesundheitsdossier mit der Schaffung einer interoperablen, vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur und mit dem Aufbau und Betrieb des Gesundheitsdatenraums Schweiz abzustimmen. Nur eine koordinierte Legiferierung sowie die Umsetzung beider Systeme ermöglicht konsistente Prozesse, klare Rollen und eine effektive Nutzung.
In diesem Sinne wird die SVP-Fraktion auf das Geschäft eintreten. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Thalmann-Bieri und meinen von mir soeben vorgestellten Minderheitsantrag zu unterstützen. Die Anträge der weiteren Minderheiten lehnen wir ab und folgen dort der Mehrheit.