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de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-03-12

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12

Wortprotokoll

Meine Minderheit ist eher verfahrensökonomisch begründet denn inhaltlich. Wir sollten uns gut überlegen, welche Aufträge wir dem arbeitsmässig schon sehr belasteten Bundesamt für Gesundheit tatsächlich auch noch aufbürden.

Der Bundesrat wird hier beauftragt, gemeinsam mit den relevanten Fachgesellschaften zu prüfen, welche bereits heute praktikablen Massnahmen die Arzneimittelsicherheit für Schwangere und Stillende verbessern können. Die Kommission hat im Januar 2026 ohne detaillierte Abklärung oder Dokumentation beschlossen, Ihnen dieses Postulat zu unterbreiten. Basis der Argumentation war, dass nur wenige Arzneimittel spezifisch für Schwangere oder Stillende erforscht und zugelassen seien. Daher würden Arzneimittel oft ausserhalb der Zulassung eingesetzt. Ich wage diese Vermutung hier in ihrer Absolutheit doch etwas zu bezweifeln.

Das grundsätzliche Anliegen, den Schutz der Schwangeren und Stillenden bestmöglich zu stärken, ist wohl unbestritten. Das BAG hatte deshalb - bereits im Jahr 2021, glaube ich - ein Grobkonzept für ein nationales Verzeichnis von harmonisierten Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln bei schwangeren und stillenden Frauen erstellt. Dieses Projekt wurde offenbar mit der Begründung von divergierenden Interessen der Akteure eingestellt. Näheres dazu wissen wir nicht. Das ist, zusammen mit dem vorhin Gesagten, nicht ganz schlüssig. Es müsste zuerst geklärt werden: Welche Akteure folgen welchen Interessen? Wo genau liegen Bremsklötze im Weg? Wo nicht?

Es braucht deshalb nicht einen neuen Auftrag mittels eines Postulates, das in einem Bericht resultieren und viel Zeit und viel Geld kosten wird. Vielmehr müsste ein konkreter neuer Anlauf direkt vom BAG selbst gestartet werden. Ich glaube, das dürfen wir vom BAG auch erwarten.

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