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preparatory:AB 371772

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Die Preisgestaltung bei Arzneimitteln in der Schweiz basiert auf einem Auslandpreisvergleich mit neun Referenzländern und einem therapeutischen Quervergleich mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung derselben Krankheit. Im therapeutischen Quervergleich kann bei einem bedeutenden, klinisch relevanten Fortschritt ein Innovationszuschlag gewährt werden. Ökologische Aspekte werden nicht berücksichtigt. Eine Preisfestsetzung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte ist derzeit vom Bundesrat nicht geplant. Entsprechende Vorteile können aber dazu beitragen, dass ökologischere Präparate von Ärzten, Apotheken oder Patienten bevorzugt werden. Zudem kann das Bundesamt für Gesundheit im Rahmen der Zweckmässigkeitsprüfung bei im Vergleich nicht ökologischen Arzneimitteln intervenieren.

Bezüglich Estradot, einem Estradiol-Monopräparat, ist das BAG nach wie vor in Gesprächen mit dem Pharmaunternehmen zur Wiederaufnahme in die Spezialitätenliste. Ob eine Wiederaufnahme erreicht wird, hängt auch von den Forderungen des Pharmaunternehmens ab. Aus Gleichbehandlungsgründen kann das BAG für ein gleich gut wirksames Präparat nicht sehr viel höhere Preise festlegen.