Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-01
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Ich nehme vorerst zu Ziffer 6 der Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes Stellung, das ist die Armee, der Verteidigungsbereich. Nachher spreche ich noch zu den übrigen Bereichen der Armee.
Eine Bemerkung vorweg: Heute steht nicht die "Armee XXI" zur Diskussion. Diese Diskussion ist hier im Saal gelaufen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben zur "Armee XXI" Ja gesagt, es gilt nun, die Grundlagen zu schaffen, dass diese auch umgesetzt werden kann.
Dem VBS stehen gemäss Finanzplan 2002 im Verteidigungsbereich jährlich 4,1 bis 4,2 Milliarden Franken zu. Diese bereits mehrfach gekürzten Mittel sollen nun nochmals reduziert werden, nämlich um insgesamt 650 Millionen Franken in den Jahren 2004 bis 2007. Die Einsparungen liegen bei einer beschleunigten Liquidation bei den Waffensystemen und Immobilien, einem Personalabbau und einer Neustrukturierung des VBS sowie einer Reduktion der Rüstungsausgaben. Allerdings muss die Einführung der "Armee XXI" sichergestellt werden, weshalb erst ab dem Jahre 2006 die Sparbeiträge ansteigen werden.
Trotzdem werden die Kürzungen einschneidend sein. Die Armee wird sich auf die Raumsicherung konzentrieren müssen. Bei einer veränderten Gefahrenlage ist es wichtig, [PAGE 1622] rechtzeitig die Mittel für den notwendigen Aufwuchs bereitzustellen. Beim Personal werden die Bezüge bis Ende 2010 um 20 Prozent oder 2200 Stellen reduziert. Der Stellenabbau wird also beschleunigt vorgenommen; damit wird einerseits gespart, und andererseits werden rund 800 Millionen Franken für zusätzliche Investitionen umgeschichtet. Diese Umschichtung zusammen mit den Rüstungsausgaben wird für die Grossprojekte nicht reichen. Hier wären dann zusätzliche, gesonderte Vorlagen notwendig. Um den beschleunigten Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten, werden jährlich rund 50 Millionen Franken für Sozialpläne vorgesehen.
Für die Kommissionsmehrheit ist es wichtig, der "Armee XXI" einen guten Start zu erlauben. Sie muss für die Dienstpflichtigen und das Volk glaubwürdig bleiben. Liquiditätskrisen, von deren Existenz wir aus den Zeitungen erfahren, untergraben diese Glaubwürdigkeit. Der Engpass zeigt aber, dass bereits jetzt gespart wird und mit dem Entlastungsprogramm 2003 die Grenzen erreicht werden. Aus diesem Grund lehnen zwei Drittel der Kommission den Minderheitsantrag Haering ab, der weitere Kürzungen vornehmen und die Mittel der "Armee XXI" damit unter die kritische Masse drücken würde.
Nun zum Einzelantrag Polla: Dem ist entgegenzuhalten, dass das VBS, wenn auch mit Knurren und Murren, die vom Bundesrat vorgesehenen Kürzungen im Verteidigungsbereich mitträgt. Der Start von "Armee XXI" kann mit einigen vertretbaren Abstrichen, zum Beispiel in der Professionalisierung der Ausbildung, vollzogen werden. Die im Zusammenhang mit der "Armee XXI" notwendigen, aber erst mittelfristig umsetzbaren Veränderungen bei den Betriebsausgaben werden dann verringerte Unterhaltskosten und damit die gewünschte Verlagerung von den Betriebs- zu den Rüstungsausgaben ermöglichen. Frau Polla, zu den Mehreinsparungen, die Sie fairerweise beim Personal, bei Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit und in weiteren Bereichen der allgemeinen Verwaltung offerieren, muss ich Ihnen als Kommissionspräsident sagen, dass das geprüft wurde. Das ist ausgereizt, da finden Sie kein zusätzliches Geld im jetzigen Entlastungsprogramm.
Zum Antrag Haering auf Streichung von Artikel 4a Absatz 3: Um dem VBS eine gewisse Planungssicherheit und einen Ausgabenplafond zu sichern - insbesondere auch für die Umsetzung der "Armee XXI" -, muss diese Bestimmung so erhalten bleiben. Absatz 3 eröffnet dem Bundesrat und der Verwaltung gegenüber den eidgenössischen Räten keinen zusätzlichen Spielraum; ich halte das mit Nachdruck fest. Es gilt weiterhin - lesen Sie bitte auch Absatz 4 - die Budgethoheit des Parlamentes. Die Nachträge für die beantragten Kreditübertragungen sind nach wie vor zu begründen, und das Parlament entscheidet letztlich nach eingehender Prüfung. Von daher ändert sich nichts gegenüber den bisherigen Abläufen und Zuständigkeiten; es erscheint deshalb auch nicht zwingend, dafür explizit neue Führungs- und Controllinginstrumente zu schaffen.
Bitte lehnen Sie sowohl den Antrag Polla, der gut gemeint ist, als auch den Antrag Haering ab.
In Ziffer 7, übrige Bereiche der Landesverteidigung, sind zwei Bereiche betroffen:
1. Bevölkerungsschutz: Hier werden die Investitionsanteile für die Alarmierung zeitlich erstreckt.
2. Sicherheitspolitik: Hier werden die Beiträge an die Genfer Zentren für humanitäre Minenräumung und die demokratische Kontrolle der Streitkräfte sowie das Security Network an der ETH Zürich stabilisiert, nicht abgebaut. Dieser Bereich wurde in der Kommission nach der ausführlichen Beratung zum Kredit im Verteidigungsbereich und in Anbetracht der doch eher geringen Beträge diskussionslos erledigt.
Der Antrag der Minderheit Haering will auch hier die Einsparungen erhöhen. Für die Kommissionsmehrheit werden aber Schutzräume, Alarmierungsvorrichtungen - also der Bereich des Bevölkerungsschutzes - immer mehr auch für zivile Aufgaben eingesetzt, beispielsweise bei Umweltkatastrophen oder für Flüchtlinge. Hier noch mehr zu sparen wird ebenso abgelehnt wie die Kürzung der Beiträge für die Institutionen der Sicherheitspolitik. Es erstaunt mich persönlich, dass hier die Minderheit aus den gleichen Kreisen besteht wie jene, welche sich etwa bei der Entwicklungshilfe gegen Kürzungen aussprechen oder den Kredit für die Förderung der Menschenrechtspolitik erhöhen wollen. Die Genfer Zentren für humanitäre Minenräumung und die demokratische Kontrolle der Streitkräfte scheinen hier etwas militärfeindlichen Scheuklappen zum Opfer gefallen zu sein.
Die Kommission beantragt Ihnen auch hier, mit 18 zu 7 Stimmen, den Minderheitsantrag abzulehnen.