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Caroni Andrea · Ständerat · 2026-03-16

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-16

Wortprotokoll

Hier geht es um die Gerichtskosten. Heute liegt die Obergrenze bei 200[NB]000 Franken. Das tönt zwar nach viel, steht aber in internationalen Schiedsverfahren mit Milliarden-Streitwerten in [PAGE 235] keinem Verhältnis zum Streitwert, zu den übrigen Kosten des Verfahrens vor den Schiedsgerichten und auch nicht zum Aufwand. Der Aufwand ist wegen der umfassenderen Kommunikation bei Schiedsverfahren viel höher als in normalen Fällen. Der Bundesrat hatte, wie Herr Jans erwähnt hat, in der Vernehmlassung bei Streitwerten ab 100 Millionen Franken vorgeschlagen, die Gebühren auf maximal 1 Million Franken zu erhöhen. Diesen Betrag halbierte er dann nach Kritik in der Vernehmlassung.

Ihre Kommission beantragt nun als Kompromiss ein abgestuftes Modell. Sie schliesst sich im Grundsatz dem bundesrätlichen Modell an, doch bei extrem hohen Streitwerten, solchen ab 1 Milliarde Franken, soll die maximale Gebühr immerhin 1 Million Franken betragen können. Das ist auch dann höchstens ein Promille des Streitwerts und immer noch viel weniger, als die privaten Vorinstanzen, die Schiedsgerichte, in denselben Verfahren kassieren. Mit dieser Massnahme wollen wir etwas dem entgegenwirken, dass ausländische Parteien ihre internationalen Schiedsverfahren quasi vollständig auf Kosten der Schweizer Steuerzahler durchführen können. Ihre Kommission hat diesem Antrag mit 12 zu 0 Stimmen zugestimmt.

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