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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-16

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-16

Wortprotokoll

Ich bin in der Kommission auf diese Vorlage eingetreten mit dem Hinweis, dass ich ihr am Schluss nur dann zustimmen werde, wenn der Entwurf des Bundesrates beim Sanierungskonkurs verbessert wird. Warum stelle ich nun am Schluss, also nach der Kommissionssitzung, den Antrag auf Nichteintreten?

Der Teil des vereinfachten Nachlassverfahrens war eigentlich unbestritten. Man könnte also sagen, dass man diesem durchaus hätte zustimmen können. Der entscheidende Teil ist jedoch der Sanierungskonkurs, der dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen ist. Der Bundesrat sagt, beim Sanierungskonkurs gehe es um ein sozialpolitisches Anliegen. Da frage ich mich natürlich, ob sozialpolitische Anliegen auch bezüglich der Gläubiger genügend berücksichtigt werden; auch das muss ja einbezogen werden.

Sinngemäss hat die Kommissionssprecherin gesagt, die Vorlage sei austariert oder so gestaltet, dass die Gläubiger nicht unangemessen belastet würden. Da bin ich klar anderer Meinung. Der Sanierungskonkurs belastet - das ist der erste Punkt - im Grunde nur die Drittklassgläubiger und schützt die Gläubiger insgesamt zu wenig. Die Vorlage geht davon aus, dass es allen Gläubigern finanziell gut geht. Das entspricht jedoch nicht der Praxis. Immer wieder gibt es Gläubiger, wie ich aus Erfahrung feststelle, die auf jeden Franken angewiesen sind und selbst in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ihr Geld nicht erhalten. Eigentlich müsste man die Vorlage so ausgestalten - auch wenn offen ist, wie dies rechtlich oder gesetzestechnisch umgesetzt werden könnte -, dass ein Gläubiger, der durch das Verfahren selbst in Schwierigkeiten gerät, gleichzeitig ebenfalls geschützt würde. Das wäre sozialpolitisch ausgewogen. Doch das ist nicht vorgesehen, und die Drittklassgläubiger tragen nach wie vor die volle Last.

Sie können mir nun entgegnen und sagen, die Drittklassgläubiger würden ohnehin kein Geld bekommen, wenn sie nicht mitmachen. Das ist jedoch ein Trugschluss. Wenn ein Drittklassgläubiger, sei es eine Einzelfirma oder eine juristische Person, das Geld nicht erhält und finanziell eingeschränkt ist, kann seine Bilanz überschuldet werden. Dann gerät er selbst in grosse Schwierigkeiten und muss unter Umständen den Konkurs anmelden. Das sind, davon bin ich überzeugt, bei vielen Verfahren die Folgen, weil es eben nicht allen Gläubigern gut geht. Es haben nicht alle Gläubiger jene Vorteile, von denen die Mehrheit annimmt, sie hätten sie. In der Realität ist das nicht so.

Der zweite Punkt ist, dass es vor allem um Schuldner geht, die dauernd zahlungsunfähig sind. Ich bin klar der Meinung: Die Begründung für einen Sanierungskonkurs muss darin bestehen, dass der Schuldner Gründe vorweisen kann, die er nicht zu vertreten hat. Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass es in der Vorlage um solche Gründe gehe. Man sei beispielsweise unverschuldet arbeitslos. Das ist klar, da ist man unverschuldet. Das sollte dann aber auch so im Gesetz stehen: Der Schuldner darf nicht nur dauernd zahlungsunfähig sein, sondern muss auch keine Schuld an seiner Situation tragen. Das muss meines Erachtens klar geregelt sein. In dieser Vorlage ist es das nicht, auch nicht in der Variante der Mehrheit. Es kann nicht sein, dass jemand den Sanierungskonkurs beanspruchen kann, weil er in der Vergangenheit in Luxus, über seine Verhältnisse gelebt hat. Solche Fälle dürfen nicht in einem Sanierungskonkurs berücksichtigt werden. Sie können sagen, der Richter würde das dann selber entscheiden. Aber im Gesetz steht ganz klar, wann das Konkursgericht einen Sanierungskonkurs eröffnen muss und wann nicht. Das ist der zweite Punkt: Das Gesetz soll greifen, wenn jemand unverschuldet in eine Schuldenfalle gerät. Das ist aber nicht so in der Vorlage vorgesehen.

Dritter Punkt: Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass es um die Abschöpfungsdauer geht. Das war auch im Nationalrat ein Thema: drei Jahre oder mehr? Ich bin klar der Meinung, dass es mindestens sechs Jahre sein müssen - nicht einfach vier oder fünf Jahre. Denn in den [PAGE 240] Unterlagen, in der Botschaft, schreibt der Bundesrat selbst, dass nach drei Jahren kaum ein abschöpfbarer Betrag resultiert. Das heisst, nach drei Jahren hat man noch nichts. Wie sollen dann die Gläubiger hier austariert behandelt werden? Offensichtlich genügt selbst nach Vorlage des Bundesrates eine Dauer von drei Jahren nicht, wenn man den Gläubigern noch etwas geben möchte. Oder wollen Sie in der Mehrheit ganz klar sagen, die Gläubiger sollen ohnehin nichts bekommen?

Ich sage es nochmals, auch wenn es teilweise in der Kommission missverstanden wurde: Diese Lösung ist ein Schlag ins Gesicht für alle Personen, die zum Beispiel gemäss Familienrecht Unterhaltsbeiträge bezahlen müssen und am Existenzminimum leben. Im Familienrecht ist es gang und gäbe, achtzehn Jahre oder länger Unterhaltsbeiträge zu bezahlen und am Existenzminimum zu leben, bis die Kinder volljährig sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Das regt niemanden auf. Die Lösung ist ein Schlag ins Gesicht für all diese Personen. Hier geht es nicht nur um Einzelpersonen, sondern um Hunderte, wenn nicht Tausende Personen, die am Existenzminimum leben müssen.

Vierter Punkt: Wenn das Verfahren so einfach geht, wie jetzt vorgesehen ist, dann bin ich klar der Meinung, dass es letztlich ein Anreiz ist, Schulden zu machen. Man muss nicht mehr überlegen, sondern geht einfach ein Risiko ein oder lebt in Luxus mit Leasing und weiss nicht was alles. Man kann sich ja nach drei Jahren loskaufen. Das müssen Sie auch aus diesem Winkel sehen. Vielleicht können Sie einigen Schuldnern helfen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, ja, aber Sie setzen nach wie vor Anreize, davon bin ich voll überzeugt, um zu sagen: "Ich kaufe mir einmal ein Auto, das ich mir zwar nicht leisten kann. Ich lease es, komme in die Schuldenfalle. Nach drei Jahren bin ich ohnehin wieder aus der Schuldenfalle." Gemäss meiner Beurteilung können Sie vielleicht einigen wenigen aus der Schuldenfalle helfen, gleichzeitig schaffen Sie aber den Anreiz, dass andere in die Schuldenfalle geraten.

Mit diesen vier Punkten bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und nicht einzutreten.