Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-03-16
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16
Wortprotokoll
Ich möchte ein, zwei Themen aufnehmen, die in der Eintretensdebatte angesprochen wurden.
Es wurde gesagt, dass Leute im Luxus lebten und nun auf Restschuldbefreiung gehen könnten. Ich sage Ihnen: Wenn man die Statistik der Schuldenberatung Schweiz anschaut, sieht man, dass die Betroffenen keine Leute sind, die im Luxus leben. Das Problem beginnt nämlich nicht bei ausstehenden Kreditkartenzahlungen oder nicht bezahlten Leasingkosten; vielmehr kommt es zu einer Überschuldung, weil die Einkommen zu klein sind. Die Schuldenspirale beginnt oft mit einem Schicksalsschlag, dann reicht das Einkommen nicht mehr aus, um die Schulden zurückzuzahlen, und die Schuldenlast wächst immer weiter an. Es wurde gesagt, die Leute lebten im Luxus. Die 6242 Personen, die bei der Schweizerischen Schuldenberatung erfasst sind, haben ein Medianeinkommen von 4500 Franken. Das ist kein Luxus. Sehr oft stehen Schicksalsschläge wie Krankheit, Scheidung, Unfall oder die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit am Anfang. Danach wächst der Schuldenberg von Jahr zu Jahr, weil die Rückzahlung nicht mehr möglich ist.
Ich habe eingangs bereits gesagt, dass die Frage nach dem Spannungsfeld zwischen Schuldnern und Gläubigern, die auch der Herr Ständerat aus dem Tessin erwähnt hat, eine berechtigte ist. Wir haben sie in der Kommission sehr gründlich angeschaut. Sie werden in der Detailberatung sehen, dass massive Verschärfungen auch von der Mehrheit beantragt werden. Die Verfahrenskosten beispielsweise sind für beide Seiten gestrichen. Weiter haben wir die Steuerforderungen diskutiert; dazu ist allerdings bereits eine Motion überwiesen worden. Dieses Geschäft läuft, und eine Arbeitsgruppe ist daran, die Arbeiten voranzutreiben. Einmal im Leben, jawohl, das hat der Nationalrat beschlossen, soll man das Verfahren durchlaufen können, und die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen dies ebenfalls. Schliesslich ist da noch die Regelung zu den ausserordentlichen Vermögenszuflüssen, also Erbschaften, Schenkungen oder Lotteriegewinnen, deren Anrechnungsdauer auf zwanzig Jahre ausgeweitet werden soll.
Ich habe eingangs gesagt, wir sollten Menschen mit einem Medianeinkommen von 4500 Franken die Chance geben, aus der Schuldenspirale herauszukommen, und genau diese Chance bietet die Vorlage. Deshalb möchte ich nochmals betonen, dass die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen auf die Vorlage eingetreten ist.