Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2026-03-16
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16
Wortprotokoll
Bei dieser Motion von Nationalrat Piero Marchesi, die Ihnen vorliegt, geht es darum, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden gesetzgeberische und praktische Massnahmen ergreifen soll, um das Phänomen der betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen mithilfe gefälschter Ausweise zu bekämpfen.
Wir haben diese Motion in der Staatspolitischen Kommission beraten, nachdem sie vorher, in der letzten Herbstsession, im Erstrat beraten wurde. Um es gleich vorwegzunehmen: Ihre Kommission kommt zum gleichen Schluss wie der Nationalrat und beantragt Ihnen, Ziffer 1 der Motion anzunehmen und die Ziffern 2 und 3 abzulehnen. Ein anderer Antrag wurde nicht gestellt.
Die Grundlage der Motion ist, dass die Schweiz in den letzten Jahren mit einer beunruhigenden Zunahme von gefälschten Ausweisen konfrontiert wurde, die vor allem zur betrügerischen Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen verwendet wurden. Fast jede zehnte Aufenthaltsbewilligung sei - gemäss Fachpersonen der Polizei - erschlichen. Besonders anfällig für Betrügereien sind die Gemeinden, welche die Unterlagen als Erste erhalten. Diese lückenhafte Kontrolle fördert die Kriminalität. Unter anderem und im Speziellen wird der Menschenhandel durch diese gefälschten Identitäten begünstigt.
Nun verfügen die Gemeinden oft nicht über die geeigneten technischen Mittel oder über Personal mit einer speziellen Ausbildung, um die raffinierten Fälschungen zu erkennen. Deshalb ist ein gezieltes und pragmatisches Handeln angezeigt. Das heisst: Man muss die Ausweiskontrollen verstärken, schnelle Kanäle zur Meldung von Verdachtsfällen an die Behörden errichten und eine bessere Koordination der vorhandenen Kräfte ermöglichen.
Der Motionär will erstens eine intensivere und sorgfältigere Prüfung der Echtheit der Ausweise, die für Aufenthaltsbewilligungen vorgelegt werden, insbesondere auf Gemeinde- und Kantonsebene. Dann will er zweitens die Einrichtung eines Schnellmeldesystems für verdächtige Dokumente zwischen Gemeinden, Kantonen und Bundesbehörden, sprich Bundesamt für Polizei, Staatssekretariat für Migration und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Drittens verlangt er operative Vorschläge, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, mit dem Ziel, die Prüfungen effizienter zu gestalten.
Bei den Ziffern 2 und 3 ist es so, dass der Informationsaustausch zu gestohlenen und gefälschten Ausweisdokumenten international durch die entsprechenden Systeme von Interpol und Schengen sowie national durch das Polizeifahndungssystem Ripol und spezialisierte Austauschplattformen ausreichend sichergestellt wird. Der Bund unterstützt die Kantone und Gemeinden mit Fachwissen, unter anderem durch Fachpublikationen und Fälschungsanalysen, er führt auch eine Referenzdatenbank mit echten Dokumenten und stellt diese den Kantonen und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Deshalb wurden die Ziffern 2 und 3 abgelehnt.
Die SPK-S hat bezüglich Ziffer 1 zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat seit der Herbstsession 2025 bereits konkrete Schritte im Sinne der Motion unternommen hat. Das Staatssekretariat für Migration hat mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste eine Datenerhebung durchgeführt, um über ein Lagebild der tatsächlichen Kontrolltätigkeit zu verfügen. Dieses Lagebild weist tatsächlich auf eine oftmals unzureichende Ausweiskontrolle auf Gemeindeebene hin. So werden, wie die Kommission sich informieren konnte, nur 23 Prozent aller ausländischen Ausweise umfassend kontrolliert, bei 40 Prozent der Ausweise findet eine teilweise Prüfung statt, und bei 37 Prozent wird gar nicht überprüft.
Gestützt auf ein durch den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste erstelltes Lagebild hat der Bundesrat 2025 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit auszuarbeiten. Ziel dieser Verordnungsrevision ist einerseits, im Hinblick auf eine umfassende Ausweiskontrolle bei allen Arten von ausländerrechtlichen Bewilligungen die gesetzlichen Ausnahmen zu reduzieren. Andererseits will man auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen, um die technischen Infrastrukturen zu verbessern und auch Dokumentprüfexperten beiziehen zu können.
Ihre Kommission bittet Sie also, Ziffer 1 der Motion anzunehmen und - auch gemäss Beschluss des Nationalrates - die Ziffern 2 und 3 abzulehnen.