Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-16
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es um ein immer wieder heiss umkämpftes Thema, nämlich um die Verwahrung von gefährlichen Straftätern.
Die Verwahrung wird angeordnet, wenn ein Täter als sehr gefährlich eingestuft wird und in der Regel bereits mehrfach schwere Straftaten verübt hat. Sehr häufig wird auch eine Verwahrung im Rahmen einer psychiatrischen Massnahme angeordnet; man spricht von der sogenannten kleinen Verwahrung. Diese ist in der Praxis wesentlich häufiger als die sogenannte ordentliche Verwahrung, bei welcher der Täter als psychisch gesund eingestuft wird.
Um den Vollzug der Verwahrung gibt es in der Öffentlichkeit immer wieder Diskussionen, insbesondere wenn solche gefährlichen Täter wiederum schwere Straftaten verüben. Dann stellt die Öffentlichkeit natürlich zu Recht die Frage, warum diese Personen nicht im Vollzug sind respektive warum sie unter Umständen entlassen wurden und so weiter und so fort. Es gab ja dann auch zahlreiche Vorstösse im Parlament und insbesondere auch eine Volksinitiative, die Verwahrungs-Initiative, die auch eine Mehrheit in der Bevölkerung und den Ständen erhalten hat und deshalb zur sogenannten lebenslänglichen Verwahrung geführt hat, die, was man eigentlich schon vorher wusste, in der Praxis nichts bringt und nicht anwendbar ist. Nichtsdestotrotz wurde die Initiative angenommen, aber jedenfalls hat sich dadurch nichts Wesentliches verändert.
Dann bereitete der Bundesrat die Vorlage 22.071 vor, mit der der Sanktionenvollzug der Verwahrung etwas angepasst werden sollte. Diese Vorlage scheiterte dann allerdings in der Schlussabstimmung, weshalb sie nicht zu einem Ergebnis führte. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wiederum arbeitete zwei parlamentarische Initiativen aus. Unsere Kommission für Rechtsfragen fand dann, dass es nichts bringt, wenn wir einzelschrittweise am Strafvollzug herumbasteln, sondern dass es sinnvoll ist, ein Gesamtkonzept zum Sanktionenvollzug auszuarbeiten. Dabei könne man sich an der gescheiterten Vorlage orientieren. Denn diese enthielt doch wesentliche Elemente, die eigentlich unbestritten sind. Insbesondere solle man eben auch die kleine Verwahrung, also die stationäre psychologisch-psychiatrische Massnahme, genau anschauen, dies in Kooperation mit den Kantonen, die ja grundsätzlich für den Strafvollzug zuständig sind.
Die Kommission für Rechtsfragen hat einstimmig beschlossen, Ihnen Zustimmung zu beantragen. Auch der Bundesrat ist damit einverstanden, was vermutlich erklärt, dass fast niemand mehr im Saal ist, wofür ich Verständnis habe, denn das Geschäft ist relativ unbestritten.