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Rieder Beat · Ständerat · 2026-03-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-16

Wortprotokoll

Dass Sie wirklich dem Nationalrat folgen wollen, wie Frau Kollegin Crevoisier Crelier erwähnt hat, wage ich zu bezweifeln. Der Nationalrat hat ein System beschlossen, das wahrscheinlich effektiv nicht realisierbar ist, nämlich quasi auf ewig Schulden einzutreiben. Aber ich ergreife hier auch ein wenig das Wort, um darzulegen, dass man die Balance zwischen Schuldner- und Gläubigerbehandlung natürlich nicht verlieren darf.

Es gibt natürlich ein Land, das ein absolut lockeres Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie entsprechende Betreibungsverfahren hat. Dort kriegen Sie nicht nur eine "second chance", Sie kriegen 10, 15, 20, 30 "second chances". Es sind die USA. Sie können in Konkurs gehen und im nächsten Jahr in einem anderen Bundesstaat wieder eine Firma eröffnen, wieder in Konkurs gehen und dann weiterziehen. Das können Sie das ganze Leben so weitermachen. Aber ich glaube, das ist ein System, auf das wir uns nicht einlassen dürfen. Entgegen all dem, was hier bereits gesagt wurde, ist das Schweizer SchKG ein hervorragendes Gesetz, und es übertrifft die Wirkungskraft von ausländischen Gesetzen bei Weitem. Wieso? Es beinhaltet genügend Signale, die der Schuldner beachten muss und die ihn davor bewahren, wirklich in die Schuldenfalle zu geraten. Anders als bereits gesagt wurde, haben andere Staaten - Frankreich, Deutschland, die USA - schlechtere Erfahrungen mit lockeren Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzen gemacht. In den USA sind 10 bis 15 Prozent der Menschen in der Schuldenfalle und 20 bis 25 Prozent von der Sozialhilfe abhängig. Das wollen wir nicht. Wir haben etwa 400[NB]000 Personen in der Schuldenfalle. Das ist auch viel, aber wir haben eine sehr, sehr tiefe Rate bei der Sozialhilfe; sie liegt unter 3 Prozent.

Wenn Sie hier der Minderheit folgen, dann schaffen Sie einen Anreiz für Schuldner, allenfalls Vermögenswerte, die sie in Anwartschaften in den nächsten Jahren erhalten, über die fünf Jahre hinaus zurückzuschieben und so die Gläubiger eigentlich bewusst zu schädigen. Das ist keine Fantasie. Wir reden von etwa 400[NB]000 Leuten, und es werden im Jahr 100 Milliarden Schweizerfranken vererbt. Wenn Sie als junger oder älterer Mensch die Chance haben, eine Erbschaft zu kriegen und diese fünf Jahre aufzuschieben - jeder Notar macht Ihnen das, das ist kein Problem, das können Sie machen -, dann werden Sie das tun, und dann werden Sie auch dem Gläubiger entgehen. Das ist kein Anreizsystem, das dazu führt, dass weniger Leute in die Schuldenfalle geraten.

Im Gegenteil: Wir werden mehr Leute in der Schuldenfalle haben. Ein Schuldner wird sich bemühen, eine Regelung zu treffen, wenn er eine grosse Anwartschaft hat. Er erhält jetzt zwei neue Rechtswohltaten. Wenn er sich nach diesen Rechtswohltaten verhält, kann er sogar in einem geordneten Nachlass einen Konkurs abschliessen und die Gläubiger befriedigen. Wenn er dann aber einen ausserordentlichen Erbanfall hat - einen Lotteriegewinn oder eine Schenkung lassen wir mal beiseite -, dann ist es doch gerade zwingend notwendig, dass er seine Pflicht gegenüber den Gläubigern erfüllt. Die Gläubiger sind auch nicht alle auf Rosen gebettet. Wieso ist der Gewerbepräsident gegen die Vorlage? Das ist doch ganz klar: weil kleine und mittlere Unternehmen grosse Zahlungsausfälle haben und Schulden dann auch gerne wieder einkassieren.

Wieso sind die zwanzig Jahre richtig? Die zwanzig Jahre kommen nicht aus dem hohlen Bauch heraus, sondern beruhen auf der Erfahrung mit dem schweizerischen SchKG. Verlustscheine sind in der Schweiz genau zwanzig Jahre gültig. Nach zwanzig Jahren verjähren sie, und Sie können nichts mehr einkassieren. Dieses System hat sich bewährt. Der Gläubiger hat einen Verlustschein, zwanzig Jahre lang ist es seine Pflicht, seine Ansprüche zu kontrollieren, seine Pflicht, den Verlustschein aufzubewahren. Nach zwanzig Jahren verliert er seine Ansprüche. Das ist also kein bürokratisches System. Es ist abschätzbar, es ermöglicht dem Gläubiger allenfalls, nach dem Prozedere des Nachlassverfahrens noch auf Vermögen zuzugreifen.

Wenn Sie die Frist auf fünf Jahre reduzieren, gebe ich Ihnen die Garantie, dass einige der 400[NB]000 Leute, die einen Teil dieser 100 Milliarden Franken erben werden, ein solches System missbrauchen werden, um ihrer Pflicht gegenüber dem Gläubiger zu entgehen. Daher bitte ich Sie, hier die Balance nicht zu verlieren. Wir haben jetzt ganz knapp eine vierjährige Abschöpfungsperiode beschlossen; diese Differenz ist ja geschlossen. Es wäre ratsam, wenn Sie hier der Mehrheit folgen und die zwanzig Jahre fixieren. Diesem Beschluss würde wahrscheinlich der Nationalrat, wenn er genau überlegt, auch zustimmen, weil es schwierig sein dürfte, auf ewig einen Verlustschein einzukassieren. [GZ]

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.