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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-17

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17

Wortprotokoll

Die Initiative "für eine sichere Ernährung - durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungs-Initiative)" wurde am 16.[NB]August 2024 in Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht. Sie ist mit 112[NB]736 gültigen Unterschriften zustande gekommen und verlangt, dass der Bund und die Kantone für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sorgen und die im Jahr 2008 festgelegten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor in Bezug auf Gewässerqualität, Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität nicht überschritten werden. Ein Nettoselbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent innert zehn Jahren sei anzustreben. Dies soll unter anderem durch die Förderung einer pflanzlichen Ernährungsweise erreicht werden.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 13.[NB]August 2025, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat hat die Volksinitiative am 10.[NB]und 17.[NB]Dezember 2025 beraten und empfiehlt sie mit 121 zu 73 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Ablehnung.

Ihre WAK hat die Vorlage am 23.[NB]Januar 2026 beraten und empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen, dies aus folgenden Überlegungen:

Der Ernährungssicherheit kommt aufgrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen zwar eine stärkere Bedeutung zu, doch die Kommission erachtet es als nicht realistisch, den aktuellen Nettoselbstversorgungsgrad von 42 Prozent innerhalb von zehn Jahren auf 70 Prozent zu erhöhen. Die Vorstellung, dies könnte allein durch inländische Produktion realisiert werden, ist höchst fragwürdig. Die Schweiz besteht überwiegend aus Grasland, grossen Voralpen und Alpgebieten sowie weiteren Grünflächen im Mittelland. Gras kann bekanntlich von Menschen nicht direkt verwertet werden und wird daher vor allem durch die Rindviehhaltung nutzbar gemacht.

Auch weitere mit der Initiative verfolgte Ziele wären in der vorgeschlagenen Form und innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nur durch massive staatliche Eingriffe in die landwirtschaftliche Produktion sowie in den Konsum der Bevölkerung umsetzbar. Wird eine Erhöhung der pflanzlichen Produktion für den menschlichen Verzehr als sinnvoll erachtet, ist dafür eine entsprechende Nachfrage auf dem Markt notwendig. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssten diese Produkte in ausreichendem Umfang nachfragen und würden eine Bevormundung durch die Politik sicher nicht schätzen. Erfahrungen zeigen, dass dies zu Ausweichreaktionen wie dem Einkaufstourismus führt.

Eine Annahme der Initiative würde die Land- und Ernährungswirtschaft in struktureller, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vor erhebliche Herausforderungen stellen. Die betroffenen Unternehmen müssten sich innerhalb von zehn Jahren grundlegend neu ausrichten. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Investitionen nicht vollständig amortisiert werden könnten.

Darüber hinaus verlangt die Initiative den ausreichenden Erhalt von Trinkwasserqualität, Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit sowie die Einhaltung festgelegter Höchstwerte für Nährstoffverluste. Diese Herausforderungen wurden bereits auf verschiedenen Ebenen angegangen, insbesondere durch die Landwirtschafts- und Umweltschutzgesetzgebung. Eine Verfassungsänderung ist hierfür nicht erforderlich.

Die Kommission erachtet die Initiative insgesamt als überflüssig, da die Bundesverfassung die Ausrichtung der Agrarpolitik bereits ausreichend vorgibt. Bereits vor der Einreichung der Volksinitiative hat das Parlament den Bundesrat mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik beauftragt. Mit dem Gesamtkonzept zur Agrarpolitik ab 2030, der sogenannten AP 2030 plus, greift der Bundesrat die Anliegen der Initiative auf und ergänzt sie um weitere Massnahmen. Diese sollen die Wertschöpfung in der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie stärken sowie den administrativen Aufwand für die Betriebe reduzieren.

Im Unterschied zur Initiative sieht die AP 2030 plus realisierbare Ziele und einen realistischen Zeitplan vor. Diese Einschätzung teilten auch der Bundesrat und der Nationalrat, der die Initiative in der Wintersession 2025 zur Ablehnung empfohlen hat.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen ohne Gegenstimme, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit wurde nicht eingereicht.