Müller Damian · Ständerat · 2026-03-17
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-17
Wortprotokoll
Mit der Vorlage 26.018 beantragt der Bundesrat dem Parlament die Genehmigung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia. Das Abkommen wurde am 23.[NB]Juni 2025 in Tromsö unterzeichnet. Es erweitert das Netz der Freihandelsabkommen der Schweiz und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig reduziert es das Risiko einer Diskriminierung gegenüber Staaten, die bereits über ein entsprechendes Abkommen mit [PAGE 272] Malaysia verfügen. Zudem verschafft das Abkommen der Schweiz zumindest vorübergehend einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Europäischen Union, die mit Malaysia weiterhin über ein Freihandelsabkommen verhandelt.
Malaysia ist für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner in Südostasien. Im Jahr 2024 betrug der bilaterale Warenhandel rund 2,3 Milliarden Franken. Innerhalb der Asean-Region ist Malaysia damit der viertwichtigste Handelspartner der Schweiz nach Singapur, Thailand und Vietnam.
Das Abkommen gilt als modern und umfassend. Es enthält Bestimmungen zum Handel mit Industrie- und Landwirtschaftsprodukten, zu Ursprungsregeln, zur Handelserleichterung, zu technischen Handelshemmnissen sowie zu sanitären und phytosanitären Massnahmen. Weitere Kapitel betreffen den Dienstleistungshandel, Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums, den Wettbewerb, öffentliche Beschaffungen, die nachhaltige Entwicklung, die technische Zusammenarbeit sowie Streitbeilegungsmechanismen.
Für die Schweizer Unternehmen verbessert das Abkommen insbesondere den Marktzugang in Dienstleistungs- und Investitionsbereichen. Es stärkt die Rechtssicherheit und garantiert in den meisten Sektoren eine Nichtdiskriminierung gegenüber wichtigen Konkurrenten. Im Bereich des geistigen Eigentums enthält das Abkommen teilweise strengere Schutzstandards als jene des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums. Auch der Schutz von Herkunftsangaben ist geregelt. So werden missbräuchliche Verwendungen von Schweizer Herkunftsbezeichnungen sowie von Landeszeichen wie Flagge oder Wappen ausdrücklich untersagt.
Ein wichtiges Ergebnis betrifft zudem den Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten. Malaysia öffnet seine Beschaffungsmärkte erst zum zweiten Mal für ausländische Anbieter und gewährt den EFTA-Staaten entsprechende Marktzugangsrechte. Für die Schweiz ist dies besonders bedeutend, da Malaysia kein Mitglied des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt des Abkommens betrifft die nachhaltige Entwicklung. Das Abkommen enthält ein umfassendes und rechtlich verbindliches Kapitel zu Umwelt- und Arbeitsstandards. Diese Bestimmungen orientieren sich am erweiterten Nachhaltigkeitsansatz der EFTA-Staaten und sehen auch eine Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie ein Streitbeilegungsverfahren vor.
In der Diskussion in der Kommission nahm insbesondere das Thema Palmöl grossen Raum ein. Die Schweiz gewährt Malaysia im Rahmen des Abkommens Zollkontingente für Palmöl zu reduzierten Zollsätzen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen vollständigen Freihandel. Die Zollkonzession wurde in Abstimmung mit der Schweizer Landwirtschaft ausgestaltet, sodass sie für den Inlandmarkt tragbar bleibt. Zudem ist die Inanspruchnahme der Präferenzen an klare Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Diese betreffen unter anderem den Schutz von Wäldern und Torfmooren, das Verbot von Brandrodungen, den Schutz der Biodiversität sowie die Rechte von Arbeitnehmenden, insbesondere von Migranten. Auch die Rechte lokaler Gemeinschaften und der indigenen Bevölkerung müssen respektiert werden. Ziel ist zudem eine möglichst vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferketten.
In der Kommission wurden hierzu verschiedene Fragen gestellt. Diskutiert wurden unter anderem die Ausgestaltung der Zollkontingente, die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsstandards mit jenen im Freihandelsabkommen mit Indonesien sowie die Frage, welche Nachhaltigkeitslabels künftig als Referenz dienen sollen. Der Bundesrat erläuterte, dass insbesondere der Standard der Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) weiterhin als Referenz betrachtet wird und gleichzeitig daran gearbeitet werde, die Nachhaltigkeitsstandards weiter zu verbessern.
Ein weiterer Diskussionspunkt betraf den Schutz vor Produkten aus Zwangsarbeit. In diesem Zusammenhang stellte ein Kommissionsmitglied, nämlich Kollegin Roth, einen Antrag, wonach der Bundesrat in einer Verordnung festlegen soll, dass Produkte und Rohstoffe, die in der Schweiz auf den Markt gebracht oder exportiert werden, nicht aus Zwangsarbeit stammen dürfen. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Antrag aus. Er verwies darauf, dass entsprechende Fragen bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse seien und dass ein wirksames Vorgehen gegen Zwangsarbeit vorzugsweise im internationalen Rahmen erfolgen müsse. In der Abstimmung über diesen Antrag folgte die Kommission mehrheitlich der Argumentation des Bundesrates und lehnte den Antrag mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
In der Gesamtabstimmung beschloss die Kommission mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen und ohne Gegenstimme, dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Malaysia zuzustimmen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten und den Entwurf des Bundesrates anzunehmen.