Roth Franziska · Ständerat · 2026-03-17
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-17
Wortprotokoll
Freihandelsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die den Handel zwischen Ländern erleichtern, indem sie Zölle, Quoten und bürokratische Hemmnisse abbauen. Die Handelspartner wollen profitieren und regeln. Das ist für mich per se kein Problem. Jeder Handel hat seinen Preis. Auch das ist richtig so und für mich per se kein Problem. Die Schweiz steht in der Verpflichtung, zu schauen, dass der Preis für die Profite aber nicht durch ungenügende Regeln einseitig von der Bevölkerung eines Landes bezahlt wird und dass wir so nicht einen fahlen Nachgeschmack ganz nach Bertolt Brecht: "Zuerst kommt das Fressen und dann die Moral", bekommen.
Die Schweiz spielt in der Handelspolitik mit den Grossen, mit den ganz Grossen, mit allen Risiken und Nebenwirkungen. Damit die Folgen wichtiger Abkommen abschätzbar werden, fordert das Parlament seit zehn Jahren vom Bundesrat, dass er frühzeitig Nachhaltigkeitsstudien durchführt. So würde klar, welche potenziellen Risiken mit dem Abkommen verbunden sind und welche Schutzbestimmungen im Vertrag ergänzt werden sollen, um eben diesen zu begegnen. Doch bis heute kommen solche Analysen zu spät, oder, anders gesagt, der Bundesrat wartet nicht auf die Resultate.
Der Nationalrat hat mit der Annahme des Postulates Badertscher im Jahr 2021 den Bundesrat beauftragt, eine nachträgliche Nachhaltigkeitsanalyse des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien vorzunehmen. Diese soll die Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien beim Palmöl, die Auswirkung des strengeren Schutzes des geistigen Eigentums sowie Gewinner und Verlierer des Abkommens analysieren. Bis heute liegt der Postulatsbericht nicht vor. Da fragt man sich schon, weshalb der Bundesrat nicht die Veröffentlichung der Studie abgewartet hat, bevor er das vergleichbare Freihandelsabkommen mit Malaysia abgeschlossen und dem Parlament vorgelegt hat. So bleibt der vorhin erwähnte fahle Nachgeschmack bestehen.
Darum habe ich meinen Minderheitsantrag eingereicht. Mit ihm soll der Bundesrat in einer Verordnung regeln, dass Produkte sowie Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht aus Zwangsarbeit stammen dürfen. Auch wenn klar ist, dass die Bundesverwaltung die Kontrolle der Produktionsbedingungen im Ausland nicht zu hundert Prozent gewährleisten kann und nicht über die nötigen Mittel verfügt, um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der verschiedenen Komponenten sicherzustellen, gibt das keine Berechtigung, nicht hinzuschauen.
In Malaysia arbeiteten im Jahr 2021 über 200[NB]000 Menschen in moderner Sklaverei. Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen zeigten sich vor wenigen Monaten alarmiert über die fortwährende systematische Ausbeutung von migrantischen Arbeiterinnen und Arbeitern im Land. Es wachsen die internationalen Zweifel darüber, dass der nationale Aktionsplan zur Beseitigung der Zwangsarbeit bis 2030 sein Ziel erreichen wird. Einige Sektoren sind besonders stark von Zwangsarbeit betroffen, beispielsweise der Palmölsektor oder die Elektroindustrie. Diese beiden Sektoren werden vom Freihandelsabkommen nun stark begünstigt. Damit steigt meines Erachtens das Risiko, dass Rohstoffe und Produkte, die eben aus Zwangsarbeit stammen, in die Schweiz gelangen. Das Abkommen und das Schweizer Recht sehen hier leider keinerlei Massnahmen vor, um den Import solcher Produkte zu verhindern. In der EU wird ab 2027 ein Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit gelten. Die Schweiz verfügt aktuell über keinen vergleichbaren Mechanismus und droht hier hinter die Standards der EU, hinter Europa zurückzufallen.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, den Bundesrat in einer Verordnung regeln zu lassen, dass Produkte wie Rohstoffe und ihre Nebenprodukte, die auf den Schweizer Markt gebracht werden oder für den Export bestimmt sind, nicht aus Zwangsarbeit stammen dürfen.