Ettlin Erich · Ständerat · 2026-03-17
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-17
Wortprotokoll
Die Finanzkommission des Nationalrates hat die Motion am 1.[NB]September 2025 eingereicht. Zweck der Motion ist die Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI) auf mindestens 100 Prozent. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Untervariante h3, "Erhöhung des Grundtarifs um 10 Prozent", gemäss Bericht des Bundesrates zum Postulat 23.4348 der Finanzkommission des Nationalrates umzusetzen. Das ist die Basis.
Die Variante "Erhöhung des Grundtarifs um 10 Prozent" in Form der Untervariante "Erhöhung um 10 Prozent für alle 13 Einsatzkategorien" könne, so die Finanzkommission, bei sachlicher Betrachtung den Kriterien und damit dem Anliegen des Postulates zumindest weitgehend genügen. Sie sei leicht umsetzbar und generiere Mehreinnahmen von jährlich rund 2 bis 2,5 Millionen Franken. Sie erreiche meist einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Diese Massnahme würde zudem bei der Sanierung der Bundesfinanzen unterstützend wirken.
Die Motion wurde vom Nationalrat am 17.[NB]Dezember 2025 mit 117 zu 70 Stimmen angenommen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.
Ihre Kommission hat die Motion am 27.[NB]Februar 2026 beraten. Was ist die Ausgangslage? Während vergleichbare Zivildienstsysteme im europäischen Ausland auf Abgaben der Einsatzbetriebe an den Staat verzichten, wird von diesen in der Schweiz für jeden anrechenbaren Diensttag, der von Zivildienstpflichtigen in ihrer Organisation geleistet wird, eine Abgabe an den Bund als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft erhoben. Ausgenommen sind einzig Institutionen des Bundes. Die Abgaben der Einsatzbetriebe fliessen in die allgemeine Bundeskasse. In der Staatsrechnung werden sie beim sachzuständigen ZIVI als Funktionsertrag verbucht und [PAGE 276] bilden den Hauptposten der Einnahmen dieses Bundesamtes. Zu berücksichtigen ist, dass die Abgabe der Einsatzbetriebe eine Kausalabgabe darstellt und als solche dem Kostendeckungsprinzip und dem Äquivalenzprinzip unterliegt. Unter Berücksichtigung dieser Prinzipien setzt der Bundesrat die Höhe der Abgabe fest und regelt die Bemessungsgrundlage.
Die Bemessung orientiert sich am orts- und berufsüblichen Bruttolohn, den der Einsatzbetrieb einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlen müsste. Das ist ein Element, um die Arbeitsmarktneutralität sicherzustellen. Es gibt 13 Tarifstufen. Die Skalierungsstufen betragen 5 bis 10 Franken pro Einsatztag. Bei 1,8 Millionen Diensttagen, die im Jahr geleistet werden, kann die Anwendung eines um eine Stufe höheren oder tieferen Tarifs eine Differenz von 9 bis 10 Millionen Franken ergeben. Nicht das Bundesamt bestimmt die Tarifstufe. Der Zivi muss sich in seiner Freizeit einen Einsatzplan suchen. Daraus ergibt sich, welche Tarifstufe zur Anwendung gelangt. Der Bund kann die Einnahmen somit nicht steuern. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtes zum Äquivalenzprinzip und zu Kausalabgaben. Eine solche darf gemäss der Rechtsprechung nicht mehr als 105 Prozent betragen. Zwischen diesen Polen müsste das Bundesamt für Zivildienst nun navigieren: mindestens 100 Prozent, aber nicht mehr als 105 Prozent - bei Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität. Das ist gemäss Aussagen des Amtes praktisch nicht möglich, weil es das nicht zielgenau steuern kann. Es müsste somit entweder rückwirkend Beiträge zurückzahlen oder nachfordern oder dann für die Zukunft ausgleichen, was alles mit einem hohen zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden ist.
Das Amt verweigert sich dem Anliegen nicht. Die vergangenen Jahre zeigen, dass man sich dem Wert von 100 Prozent angenähert hat. Die uns gezeigte Kurve des Kostendeckungsgrades stellt dar, dass dieser seit 2017 immer über 85 Prozent und seit 2020 immer über 90 Prozent, teilweise sogar nahe bei 100 Prozent lag. Wir liessen uns in der Kommission auch versichern, dass die Zielsetzung, nahe bei[NB]100[NB]Prozent[NB]zu liegen, klar bestehe und angepeilt werde, die Statistik der vergangenen Jahre würde das auch untermauern.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.