Gössi Petra · Ständerat · 2026-03-18
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Dieser Vorstoss entstand im Nachgang der Pro-Palästina-Kundgebungen in Bern vom vergangenen Oktober. Diese Kundgebungen - das wissen Sie - eskalierten. Es gab zahlreiche Festnahmen, Verletzte und Sachschäden in Millionenhöhe. Es zeigte sich, dass Grosskundgebungen mit Gewaltausbrüchen erhebliche personelle und forensische Ressourcen binden und zu umfangreichen Identitätsfeststellungen und temporären Festnahmen führen. Die Polizei stiess an ihre Grenzen. [PAGE 296]
Heute ist es so, dass Artikel 219 der Strafprozessordnung auf Bundesstufe das Vorgehen der Polizei bei einer vorläufigen Festnahme regelt. Absatz 4 hält fest: "Entlassung oder Zuführung erfolgen in jedem Falle spätestens nach 24 Stunden; ging der Festnahme eine Anhaltung voraus, so ist deren Dauer an die Frist anzurechnen." Mit diesem Vorstoss verlange ich nun, dass die heute auf 24 Stunden begrenzte Festnahme auf 48 Stunden auszuweiten sei.
Die Pro-Palästina-Kundgebung in Bern hat einen offensichtlichen Mangel der heutigen Regelung zum Vorschein gebracht. Die Festnahme während maximal 24 Stunden genügt nicht mehr. Sie ist zeitlich zu kurz; denn diese 24 Stunden stammen aus einer Zeit, in der digitale Beweismittel noch kaum eine Rolle gespielt haben. Im Vergleich zu früher werden die Kommunikationsmuster bei Massenveranstaltungen und bei Gewaltdelikten heute aber immer komplexer. Das heisst auch, dass die polizeiliche Abklärung zunehmend aufwendiger wird. Es müssen umfangreiche digitale Spuren gesichert und ausgewertet werden; Videomaterial muss gesichtet und Tatbeiträge müssen einzelnen Personen zugeordnet werden. Schon deshalb ist eine Verlängerung der vorläufigen Festnahme von 24 auf 48 Stunden notwendig.
Ermittlerinnen und Ermittler berichten denn auch regelmässig, dass wertvolle Hinweise verloren gehen, weil die Zeit fehlt, die Daten auszuwerten oder die Spuren abzugleichen. Zudem bietet eine solche Fristverlängerung eine klare Verfahrensgarantie, weil die 48 Stunden als Obergrenze zu verstehen sind. Ging der Festnahme eine Anhaltung voraus, so ist deren Dauer an die Frist anzurechnen. Es kann doch nicht sein, dass man Übeltäter nach 24 Stunden wieder laufen lassen muss, obschon zentrale Beweiserhebungen oder Zeugenbefragungen in dieser Zeit nicht durchgeführt werden konnten. Es ist frustrierend, wenn man Täterinnen und Täter laufenlassen muss, weil die Zeit für die Abklärung nicht ausreichend war.
Ich gehe davon aus, dass eine solche Massnahme auch eine gesellschaftliche Signalwirkung hätte. Wenn eine Person beispielsweise am Samstag bei einer Demonstration gewalttätig wird, ist sie mit der heutigen Regelung am Sonntag schon wieder auf freiem Fuss und steht dann am Montag womöglich unauffällig wieder an ihrem Arbeitsplatz oder besucht die nächste Vorlesung. Mit einer 48-Stunden-Regelung wäre das anders. Die Konsequenzen wären spürbar, und der gesellschaftliche Druck, sich an Recht und Ordnung zu halten, würde voraussichtlich steigen.
Es geht hier aber auch nicht um Willkür oder um übermässige Härte. Es geht um Gerechtigkeit, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und um den Respekt gegenüber unserer Polizei. Unsere Polizei leistet täglich Hervorragendes, obwohl sie in einem schwierigen Umfeld unterwegs ist. Die Polizistinnen und Polizisten werden oft massiv angegriffen, und der Respekt ihnen gegenüber hat in den letzten Jahren oder sogar Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Deshalb müssen die Polizeibehörden und die Fahndung wieder gestärkt werden. Diese Motion ist ein Schritt in diese Richtung. Im Nationalrat wurde die gleichlautende Motion bereits angenommen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aber Ablehnung der Motion. Bundesrat Beat Jans hat uns bereits in der ersten Sessionswoche bei der Behandlung des Postulates Gmür-Schönenberger 25.4719, "Was braucht es, damit britische Verfahren in der Schweiz nach Gewaltvorfällen in Stadien umgesetzt werden können?", darauf hingewiesen, dass er das Anliegen des Vorstosses im Rahmen des Postulates prüfen möchte. Der Weg über ein Postulat geht mir aber zu langsam.
Deshalb bitte ich Sie, heute die Motion anzunehmen, damit wir in diesem Bereich des Gewaltextremismus einen Schritt vorwärtskommen.