Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-03-18
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Kriminalitätsstatistiken zählen Delikte und nicht Täter. Dadurch entsteht oft ein verzerrtes Bild. Kriminologische Studien zeigen jedoch klar, dass ein relativ kleiner Teil der Täter für einen grossen Anteil der Straftaten verantwortlich ist. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 5 bis 10 Prozent der Täter fast die Hälfte aller Delikte begehen. Gerade bei Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Einbruch können einzelne Täter in kurzer Zeit Dutzende Straftaten begehen. Wenn es uns gelingt, die Strafverfolgung bei solchen Serien- und Mehrfachtätern effizienter zu gestalten, kann dies einen überproportional grossen Effekt auf die Kriminalitätsbekämpfung haben.
Die heutige Strafprozessordnung (StPO) enthält in Artikel 29 einen sogenannten Konzentrationsgrundsatz. Wenn mehrere Personen gemeinsam delinquieren, soll grundsätzlich eine Staatsanwaltschaft das gesamte Verfahren führen. Dieser Grundsatz ist sinnvoll, da er Doppelspurigkeiten verhindert und eine koordinierte Strafverfolgung ermöglicht. In bestimmten Konstellationen führt er jedoch zu erheblichen praktischen Problemen. Das ist besonders bei sogenannten Mehrfachtätern ohne festen Wohnsitz der Fall, die zudem in wechselnden Tätergruppierungen und in verschiedenen Kantonen kriminell werden. Nach geltendem Recht müssen in solchen Fällen sämtliche Verfahren häufig in einem einzigen Kanton gesammelt und anschliessend an jene Staatsanwaltschaft überwiesen werden, die das erste Verfahren eröffnet hat. (Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich um mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin bitten?) Besten Dank, Herr Präsident. Aufgrund meiner Vergangenheit bin ich daran gewöhnt.
Mit der Motion verlange ich deshalb eine gezielte Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, damit Verfahren in solchen Konstellationen einfacher getrennt und von den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften geführt werden können, sofern dies im Interesse der Verfahrensökonomie liegt.
Unsere Staatsanwaltschaften stehen heute unter erheblichem Druck. Die Fallzahlen steigen, und gleichzeitig werden die Verfahren immer komplexer, insbesondere bei mobiler und grenzüberschreitender Kriminalität. Gerade deshalb müssen wir dort, wo unnötige Bürokratie entsteht, die Verfahren vereinfachen - selbstverständlich unter voller Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze.
In einer Anhörung wurde eindrücklich beschrieben, welche Schwierigkeiten die heutige Regelung in der Praxis verursacht. Es wurde erklärt, dass Artikel 29 StPO dazu verpflichtet, Verfahren gegen Einzeltäter oder Mitglieder einer Tätergruppierung aus verschiedenen Kantonen zwingend zu bündeln und durch eine einzige Staatsanwaltschaft führen zu lassen. Als Beispiel wurde ein Verfahren mit neun Einbrechern geschildert, die in fast allen Kantonen der Schweiz Delikte begangen hatten - es handelte sich um insgesamt rund 150 Einbruchdiebstähle. Bevor überhaupt mit der eigentlichen Strafverfolgung begonnen werden konnte, musste zuerst die Zuständigkeit zwischen den Kantonen geklärt werden. Diese Auseinandersetzung dauerte fast ein Jahr und musste schliesslich durch das Bundesstrafgericht entschieden werden. Das ist schlicht und einfach absurd. Solche Verfahren übersteigen die Kapazitäten vieler Staatsanwaltschaften, insbesondere jener in kleinen Kantonen.
Auch die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz weist darauf hin, dass Zuständigkeitsverfahren zwischen Kantonen in den letzten Jahren stark zugenommen haben und heute deutlich häufiger vorkommen als noch vor wenigen Jahren. Die Ressourcen fehlen dann dort, wo sie eigentlich gebraucht würden: bei der eigentlichen Strafverfolgung. Am Ende verzögert sich nicht nur das Verfahren, es verzögert sich auch die Verurteilung und damit die Sanktion. Gerade bei Tätern ohne stabilen Aufenthaltsstatus ist das besonders problematisch, weil damit auch Massnahmen wie eine Landesverweisung erst später oder gar nicht umgesetzt werden können. Es handelt sich um Personen, die ganz gezielt unser System ausnützen. Mit anderen Worten, eine Regel, die eigentlich Effizienz schaffen sollte, führt faktisch zu mehr Bürokratie und zu längeren Verfahren.
Die Motion verlangt keine grundlegende Reform der Strafprozessordnung, sie schlägt vielmehr eine pragmatische und gezielte Anpassung vor. Die Bündelung von Verfahren bleibt weiterhin der Regelfall. In klar definierten Konstellationen soll jedoch eine Ausnahme bei den mobilen Tätergruppen mit wechselnder Zusammensetzung und ohne festen Wohnsitz möglich sein. In solchen Fällen soll es möglich sein, Verfahren früher zu trennen und durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften führen zu lassen. Das Ziel ist, weniger überdimensionierte Sammelverfahren, dafür mehrere schlankere Verfahren, die schneller abgeschlossen werden können, zu führen.
Ich danke dem Bundesrat, dass er meine Motion zur Annahme beantragt, und bin Ihnen ebenfalls dankbar für Ihre Zustimmung.