Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-18

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Wir haben ja verschiedentlich über das Thema gesprochen; es geht immer noch um die Frage, in welchen Fällen die neuen Bestimmungen bezüglich Überprüfung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe gewissermassen in Kraft treten sollen. Sie erinnern sich: Die grundsätzliche Entscheidung, dass die Überprüfung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe erst nach 17 und nicht bereits nach 15 Jahren, wie es heute geltendes Recht ist, erfolgen soll, haben wir schon längst gefällt. Aber die Frage ist, ob das mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung für alle gelten soll, auch für diejenigen, die jetzt im Strafvollzug sind, oder ob das nur für diejenigen gelten soll, die nach Inkrafttreten des Gesetzes verurteilt werden. Wir im Ständerat wollten keine unterschiedlichen Fristen; das soll also direkt für alle in Kraft gesetzt werden. Der Nationalrat wollte eine Übergangsbestimmung, wonach es jetzt nur für die neu Verurteilten in Kraft gesetzt wird.

Wir haben nun in der Einigungskonferenz einen Kompromiss gefunden, der für beide Seiten nicht ganz überzeugend ist, was aber in der Natur der Sache liegt bei einem Kompromiss. Es ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen, die diejenigen ausnimmt von der neuen Regelung, die nur noch fünf Jahre vor dem Termin der Überprüfung stehen. Wir nehmen damit das Argument auf, das auch hier im Ständerat vorgebracht worden ist, wonach es für diejenigen, die schon relativ nahe an diesem Termin sind, etwas schwierig wird, wenn das [PAGE 294] jetzt wieder um zwei weitere Jahre hinausgezögert wird. Auf diese Gruppe geht man nun ein. Für diejenigen, die noch länger im Strafvollzug sind bis zur Überprüfung, betrachten wir die Verlängerung als erträglich.

Deshalb beantragt Ihnen die Einigungskonferenz, hier diesen Kompromiss, den Sie auf der Fahne sehen, anzunehmen.