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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-10-01

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-01

Wortprotokoll

Nun zum Inhaltlichen des Antrages: Wie Sie vielleicht wissen, unterstützt der Bund seit 2001 Integrationsprojekte finanziell. 2003 - also im laufenden Jahr - sind es effektiv 11,7 Millionen Franken, die dafür eingesetzt werden. Im Finanzplan sind dafür 14 Millionen im Jahre 2004, 16,5 Millionen 2005 und 19 Millionen Franken 2006 vorgesehen. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes sollen nun die Bundesmittel auf dem Stand von 2004 plafoniert werden.

Die soziale und wirtschaftliche Bedeutung von Integrationsmassnahmen wurde bislang von links, aber auch von rechts immer anerkannt. Vor allem die sprachliche Integration ist eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Schul- und Berufsbildungskarriere und für die Integration im Arbeitsmarkt. Eine erfolgreiche Integration erspart uns schliesslich soziale und volkswirtschaftliche Folgekosten - denken Sie vor allem an die Sozialversicherungen und an die Gewaltprävention.

Primäre Zielgruppe der vom Bund geförderten Projekte sind gemäss Botschaft unqualifizierte Arbeitskräfte auf der einen Seite sowie Frauen und Jugendliche auf der anderen. Damit Sie sich unter diesen Projekten etwas vorstellen können, möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen. Im Zeitraum von 2001 bis 2003 sind vom Bund unter anderem folgende Projekte gefördert worden: Sprachkurse für schwer erreichbare Zielgruppen; die Aus- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen wie unter anderem von Trainern von Jugendfussballmannschaften; die Partizipation von Schweizern und Ausländern, z. B. im Rahmen von gemeinsamen Radioprojekten; Projekte von nationaler Bedeutung wie die Kampagne der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter dem Titel "Tatsachen statt Vorurteile" sowie die Ausländerdienste von Behörden, Gewerkschaften und anderen Non-Profit-Organisationen.

Die Beiträge werden immer dann gewährt, wenn sich Dritte wie NGO, Kantone oder Gemeinden daran beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Ausländerinnen und Ausländer, die davon profitieren, für eine längere Zeit in der Schweiz verbleiben. In der Schweiz besteht ein grosser Nachholbedarf an Integrationsmassnahmen, und das aus zwei Gründen: Zum Ersten sind die Integrationsleistungen der Wirtschaft zurückgegangen. Zum Zweiten haben wir immer mehr Familienmigration. Das führt dazu, dass mehr Frauen und Kinder zu uns kommen, die nicht über den Arbeitsplatz integriert werden. Das alles spricht dafür, dass die Bundesmittel, die für die Integrationspolitik zur Verfügung stehen, nicht gekürzt werden.

Herr Villiger, es ist auch der Minderheit sehr wohl bewusst, dass die Integrationsmittel des Bundes auch mit der Kürzung noch einen Anstieg aufweisen, und zwar einen solchen von rund 20 Prozent gegenüber heute. (Unruhe) Herr Blocher, dürfte ich die Herren in den hinteren Reihen der SVP-Fraktion um etwas Ruhe bitten?

Diese 20 Prozent Zuwachs gehen aber von einer sehr tiefen Basis aus. Ich befürchte, dass vom Rückbau des Zuwachses vor allem Frauen und Jugendliche betroffen wären. Ich bitte deshalb entweder die Kommissionssprecher oder Herrn Bundesrat Villiger, mir zu sagen, wer von der Kürzung vor allem betroffen wäre und ob meine Vermutung zutrifft, dass sie vor allem Frauen träfe.

Der Bundesrat hat die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Beantwortung eines Vorstosses von Frau Fetz zu Recht als Voraussetzung einer wirksamen Migrationspolitik bezeichnet. Jede gute Politik bedarf auch der nötigen Mittel, auch wenn das im Rahmen der heutigen Debatte umstritten war. Wir sollten den weiteren Aufbau der Integrationspolitik nicht stoppen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.