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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-18

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-18

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Subventionsüberprüfung gemäss Subventionsgesetz so anzupassen, dass daraus ein Paket für den Abbau von schädlichen Subventionen hervorgeht. Als Begründung wird ausgeführt, dass Subventionen häufig in einem suboptimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis stünden, was in der Regel mit Fehlanreizen und Marktverzerrungen einhergehe. Deshalb sei eine sorgfältige Subventionsüberprüfung essenziell. Insbesondere sei es angesichts des sich abzeichnenden strukturellen Defizits im Bundeshaushalt wichtig, dass der Bund die Subventionen und Aufgaben immer wieder fundiert prüfe. Die Motionäre äussern die Vermutung, dass es, obwohl alle sechs Jahre eine Subventionsüberprüfung durchgeführt werde, beachtliches Optimierungspotenzial gebe. Deshalb sei der Bundesrat zu beauftragen, verschiedene Prüfvarianten zu evaluieren, so einerseits den sechsjährigen Prüfzyklus zu verkürzen und andererseits das Format anzupassen und mit einem Massnahmenpaket zu verbinden.

Obwohl der Bundesrat das Anliegen der Motionärin teilt, lehnt er das Motionsbegehren ab. Mit dem Entlastungspaket 27 habe er bei zahlreichen Subventionen einen Verzicht oder eine Reduktion vorgeschlagen. Er hätte auch im Subventionsgesetz festschreiben wollen, dass Finanzhilfen künftig 50 Prozent der Kosten der unterstützten Aufgabe grundsätzlich nicht übersteigen dürfen. Das hätten die Räte dann aber abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates sind Entlastungspakete dann zielführend, wenn sich Defizite abzeichnen. Er erachtet es deshalb als nicht zielführend, die Subventionsüberprüfung zu einem systematischen Entlastungsprogramm umzubauen.

Bei der Beratung lag der Kommission ein Bericht der EFK zur Subventionsüberprüfung vor. Die EFK kommt zum Schluss, dass die Prüfung wenig bewirke. Die EFK habe in den zehn Jahren zwischen 2014 und 2024 lediglich vier Fälle gefunden, in denen aus der Überprüfung tatsächlich Einsparungen hervorgegangen seien. Eingespart wurden damit dann nur 2 Millionen Franken.

Die Kommissionsmehrheit beurteilt die aktuelle Subventionsüberprüfung nicht so negativ. Die Prüfresultate der aktuell geprüften Verwaltungseinheiten werden jedes Jahr in den Botschaften zur Jahresrechnung abgedruckt. Die Finanzdelegation und die Finanzkommissionen haben Einblick und können entsprechende Resultate aufnehmen und korrigieren. Das Ziel der Überprüfung besteht eh darin, die Rechtmässigkeit der Subventionen sicherzustellen. Die Prüfung hat auch einen präventiven Charakter bei den verschiedenen Ämtern und Departementen.

Die Kommissionsmehrheit ist im Weiteren der Ansicht, dass der Zweck der Subventionsüberprüfung nicht darin besteht, regelmässig, systematisch und in institutioneller Weise das Sparpotenzial bei Subventionen aufzuzeigen. Das Streichen oder Kürzen von Subventionen ist ein politischer Entscheid, der in erster Linie dem Parlament obliegen soll. Von erforderlichen Entlastungspaketen einmal abgesehen, sollte sich der gesamte Prozess von der anfänglichen Überlegung bis hin zum definitiven Subventionsbeschluss in den Händen des Parlamentes befinden. Aus Sicht der Kommission hat das Parlament heute schon die Möglichkeit, Subventionen zu befristen und damit eine periodische Überprüfung durch das Parlament zu erwirken, um endlos geltenden Subventionen entgegenzuwirken.

Im Rahmen von Entlastungspaketen wie dem EP 27 haben generelle Überprüfungen aber ihre Berechtigung und sind erfolgreicher. Gemäss EFK sind die Subventionsüberprüfungen heute unvollständig. Aus ihrer Sicht sind eigentlich auch Steuererleichterungen Subventionen, die alle sechs Jahre überprüft werden müssten. Weil die Politik, also wir, ihr den Zugang zu diesen Daten verwehrt, liegt die letzte Überprüfung schon 15 Jahre zurück. Daran dürfte die Politik, denke ich, auch nichts ändern wollen.

Weiter ist der Ausdruck "schädliche Subventionen", wie er im Motionstext steht, nicht eindeutig. Je nach politischer Sichtweise kann man zu einer anderen Einschätzung kommen, was "schädlich" bedeutet. Auch eine andere Wortwahl, z.[NB]B. "unnütze" Subventionen, oder gar die Streichung des Adjektivs erachtete die Kommission als nicht zielführend. Wenn die Bundesverwaltung Subventionen regelmässig analysieren und kontrollieren sowie Vorschläge unterbreiten müsste, könnten erhebliche unnötige Kosten entstehen, wenn das Parlament dann im Nachgang identifizierte Sparpotenziale nicht umsetzen würde. So hat das Parlament z.[NB]B. beim EP 27 nur rund 60 Prozent der bundesrätlichen Sparvorschläge angenommen, und das trotz ausgewiesenen Sparbedarfs.

Die Kommission sieht aber durchaus Verbesserungspotenzial: So können wir Subventionsregelungen bei der Ausgestaltung enger fassen, die Subventionsbeträge tief halten, die Subventionen zeitlich begrenzen und sie auch im Budgetprozess hinterfragen. Weiter können natürlich auch Subventionen, die nicht als Kredite ausgestaltet werden, einbezogen werden. Dies betrifft Leistungen, die der Bund kostenlos oder zu reduzierten Kosten anbietet, so beispielsweise Leistungen der Armee für das WEF. Es betrifft aber auch Subventionen, die über Fonds wie den Tabakpräventionsfonds ausgerichtet werden. Auch diese Leistungen sollten zukünftig durch die EFK geprüft werden.

Aus all den genannten Gründen beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Ablehnung des Vorstosses. Es gibt eine Minderheit, die ihre Argumente selber vortragen wird.

Ich empfehle Ihnen, die Motion abzulehnen.