Rumy Farah · Nationalrat · 2026-03-18
Rumy Farah · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Die Idee einer Notfallgebühr mag im ersten Moment sinnvoll klingen. Wer den Notfall unnötig nutzt, [PAGE 517] soll zahlen. Doch in der Realität trifft diese Regel die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft. Sie schafft Kosten und unnötige Bürokratie, statt sie zu reduzieren. Diese Meinung vertreten auch knapp 90 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 21 Kantone, Berufsverbände, Leistungserbringer, Versicherer und Patientinnenorganisationen. Wenn Betroffene und diejenigen, die das System tragen und täglich darin arbeiten, eine Massnahme derart deutlich zurückweisen, sollten wir als Parlament dies ernst nehmen.
Die Vorlage trifft ältere Menschen, die allein leben und bei Schmerzen kein Risiko eingehen wollen. Es sind chronisch Kranke, die Symptome ernst nehmen müssen, weil sich ihr Zustand rasch verschlechtern kann. Es sind Menschen mit tiefen Einkommen, die es sich nicht leisten können, falsch zu entscheiden.
Eine Lenkungsabgabe ist hier keine Massnahme zur Kostendämpfung, sondern nur eine Abschreckung. Abschreckung bedeutet jedoch, dass Menschen im Zweifel zu spät kommen. Später kommen heisst oft Komplikationen, längere Hospitalisationen und höhere Kosten. Auch das Sparpotenzial ist minimal. Die Notfallkosten machen nur einen kleinen Anteil der Gesundheitsausgaben aus. Dem steht ein massiver administrativer Aufwand gegenüber. Hinzu kommt, dass für sogenannte Bagatellfälle, wie es die Motion vorsieht, überhaupt keine Definition existiert. Es bleibt eine subjektive Einschätzung. Wer entscheidet also verbindlich? Wer haftet bei einer falschen Entscheidung? Wie wird dokumentiert, und was passiert bei Einsprachen?
Die Vorlage verlangt zudem eine vorgängige ärztliche Überweisung an die Notfallstation. Eine zusätzliche ärztliche Schleife bedeutet Zeitverlust. Gleichzeitig bleibt unklar, welche rechtlichen Folgen eine fehlende Überweisung hätte und wie sich versicherte Patientinnen und Patienten dagegen wehren können. Die Rechtsunsicherheit wäre gross, sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Personal.
Hinzu kommt das föderale Chaos. Die Höhe der Gebühr soll den Kantonen überlassen werden. Das würde unterschiedliche Gebühren, unterschiedliche Regelungen, unterschiedliche Verfahren bedeuten. Wer die Gebühr nicht bezahlen möchte oder kann, lässt sich in einem anderen Kanton behandeln. Der Solothurner geht also z.[NB]B. nach Bern, die Zürcherin nach Schaffhausen.
Auch die Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten ist nicht gewährleistet. Die Gebühr betrifft nur Personen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterstellt sind. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Personen aus dem EU- und dem EFTA-Raum oder Unfallversicherungsfälle wären nicht betroffen.
Wenn wir die Notfallstationen also wirklich entlasten wollen, müssen wir die Grundversorgung stärken, die Hausarztmedizin sichern, funktionierende Notfalldienste ausbauen und die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung fördern. Dort liegt der wirksamste Hebel.
Die Vorlage führt zu einer Zweiklassenmedizin, in der sich manche den Notfall ohne Zögern leisten können und andere zuerst überlegen müssen, ob sie der Gang in den Notfall nicht in eine finanzielle Notlage bringt. Diese Vorlage spart keine Kosten, sondern schafft ein Bürokratiemonster, erhöht die Rechtsunsicherheit und belastet besonders geringverdienende, ältere und chronisch kranke Menschen.
Die SP-Fraktion bittet Sie aus den genannten Gründen, die Anträge der Minderheit III (Wyss), der Minderheiten II und V (Crottaz) und der Minderheiten VI und VII (Weichelt) anzunehmen sowie die Anträge der Minderheiten I und IV (Rechsteiner Thomas) abzulehnen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen.