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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-18

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-18

Wortprotokoll

Ich möchte vorausschicken, dass die Standortattraktivität der Schweiz für den Bundesrat von zentraler Bedeutung ist. Wie Sie gehört haben, unterliegt die gesamte OECD-Mindestbesteuerung einem gewissen Wandel. Es gibt nun dieses Side-by-Side-Modell der USA, was, Herr Ständerat Ettlin, faktisch bedeutet, dass die USA die Mindestbesteuerung zwar anerkennen, jedoch ihr eigenes Modell anwenden wollen. Im Zuge dieser Mindestbesteuerungsregel nach dem Side-by-Side-Modell der USA wird es hoffentlich gewisse administrative Vereinfachungen und einige Opportunitäten geben, auch für das Schweizer Steuersystem, insbesondere für die Kantone. Es sind die Kantone, die hier allenfalls Optimierungen umsetzen können, nicht der Bund.

Nun, ich muss Ihnen sagen, dass die Arbeiten zur Überprüfung der Handlungsoptionen zur Sicherung der Standortattraktivität der Schweiz im Gange sind. Ich habe es bereits mehrfach erwähnt: Es gibt das Postulat Walti Beat 23.3752, das eine langfristige Steuer- und Standortstrategie fordert. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulates liegt im Entwurf vor; er wird im ersten Halbjahr publiziert und kann anschliessend beraten werden. Angesichts der internationalen Entwicklungen wird der Bericht zudem einen wesentlichen Teil der Unternehmensbesteuerung behandeln. Die Standortförderinstrumente liegen jedoch in der Kompetenz der Kantone. Sie haben die Möglichkeit, ergänzend zur OECD-Mindestbesteuerung bestimmte Instrumente einzuführen.

Weiter hat der Bundesrat den Auftrag, die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) in ordentliches Recht zu überführen. Diese Arbeiten beginnen wir jetzt. In diesem Zusammenhang werden sich selbstverständlich auch die in der Motion angesprochenen Fragen stellen. Daher empfiehlt der Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil die entsprechenden Arbeiten bereits laufen. Sollten Sie ihr trotzdem zustimmen, würden wir uns erlauben, später ihre Abschreibung zu beantragen, sei dies bereits im Rahmen des Postulates Walti Beat oder spätestens dann, wenn wir die MindStV ins ordentliche Recht überführen. Erwarten Sie also keinen separaten Bericht; das ist meine Aussage.