Giacometti Anna · Nationalrat · 2026-03-18
Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Vor einem Jahr, am 21.[NB]März 2025, veröffentlichte die "Neue Zürcher Zeitung" einen Artikel mit dem Titel "Hickhack um Hunderte von verbrannten Tieren". Darin wurde die Frage der Zuständigkeit für den Brandschutz in Ställen thematisiert und insbesondere die Tatsache, dass weder der Bund noch die Kantone die Verantwortung übernehmen wollen. Die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen, welche derzeit die schweizerischen Brandschutzvorschriften revidiert, hat den Tierschutz bewusst ausgeklammert. In einem Schreiben vom 13.[NB]Januar 2022 teilte sie dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit, dass die Brandschutzvorschriften primär dem Schutz von Menschen dienen und keine spezifischen Schutzziele für Tiere enthalten. Allfällige Vorschriften zum Schutz von Tieren seien daher Sache des Bundes.
Mit meinem Postulat, das ich am 26.[NB]Februar 2024 eingereicht habe, möchte ich den Bundesrat beauftragen, zu prüfen und darüber zu berichten, ob tierspezifische Brandschutzvorschriften und regelmässige Kontrollen für Tieranlagen gesetzlich zu verankern seien. Heute fehlen verbindliche Vorgaben zu Fluchtwegen, Brandmeldeanlagen oder Evakuierungsplänen selbst in Grossbetrieben mit sehr vielen Tieren.
Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme, dass Brände in landwirtschaftlichen Tierhaltungen verheerende Folgen haben können. Er begrüsst grundsätzlich adäquate tierspezifische Brandschutzvorschriften. Gleichzeitig hält er aber fest, dass die Bundesverfassung dem Bund keine entsprechenden Kompetenzen einräume und die Zuständigkeit bei den Kantonen liege.
Seit Jahren wird die Verantwortung für den Brandschutz in Ställen zwischen Bund und Kantonen hin- und hergeschoben. Leidtragende dieser unklaren Zuständigkeiten sind die Nutztiere, die bei Stallbränden ersticken oder in den Flammen verenden. Jedes Jahr sterben Tausende Tiere qualvoll. In den vergangenen fünf Jahren kamen über 20[NB]000 Tiere bei Stallbränden ums Leben.
Die neuen Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen hätten ursprünglich im Januar 2026 in Kraft treten sollen. Nach der verheerenden Brandkatastrophe von Crans-Montana wurde der Zeitplan jedoch angepasst. Die totalrevidierten Vorschriften sollen nun erst im Herbst 2027 in Kraft treten. Diese zeitliche Verschiebung eröffnet die Möglichkeit, die Kompetenzfrage für tierspezifische Brandschutzvorschriften neu aufzurollen, zu klären[NB]und,[NB]falls[NB]angezeigt, entsprechende Regelungen in die Revision der schweizerischen Brandschutzvorschriften aufzunehmen. [GZ]
Ich bitte Sie, mein Postulat zu unterstützen.