Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Die Vorlage 3 betrifft das Finanzhaushaltgesetz. Dieses muss angepasst werden, damit die Schuldenbremse eingeführt werden kann. Damit reagiert der Bundesrat auf die veränderten Rahmenbedingungen bezüglich der Schuldenbremse, denn angenommen wurde ursprünglich ein Wachstum für das Jahr 2003 von 2 Prozent und von 1,8 Prozent im folgenden Jahr. Wir wissen, dass einerseits die wirtschaftliche Realität bedeutend schlechter aussieht und anderseits die Einnahmen im grossen Mass weggebrochen sind und das Defizit massiv angewachsen ist. Würde nun die Schuldenbremse in der vorgesehenen Weise eingeführt, müssten 3 Milliarden Franken beim Budget 2004 eingespart oder mehr eingenommen werden, da die Schuldenbremse ja kein strukturelles Defizit toleriert. Die Rezession würde vertieft, der Aufschwung verzögert, und das kann nicht unser Ziel sein.
Deshalb ist neben der vorwiegend ausgabenseitigen Sanierung eine Übergangsbestimmung zur Einführung der Schuldenbremse nötig, die einen schrittweisen Abbau des strukturellen Defizites ermöglicht. Die zulässigen Ausgabenplafonds sollen von 2004 bis 2006 um 3 Milliarden, dann um 2 Milliarden und schliesslich um 1 Milliarde Franken überschritten werden. 2007 muss dann das Defizit abgebaut sein. Die Überschreitungen sollen also nicht dem Ausgleichskonto belastet werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen.
Zum Antrag Weyeneth: Herr Weyeneth macht an sich geltend, dass die vorgeschlagene Massnahme die Schuldenbremse auf die Zeit nach 2004 ausser Kraft setzen würde. Dem ist aber nicht so. Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen die Schuldenbremse nicht ausser Kraft, sondern ermöglichen vielmehr deren sachgerechte Einführung. Die Verfassung verlangt die Berücksichtigung der Wirtschaftslage; das ist mit der jetzigen, auf Gesetzesebene geregelten Ausgestaltung der Schuldenbremse aber nur möglich, wenn die Einführung im Rahmen eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes erfolgt.
Die Hoffnung, die sich hinter dem Antrag Weyeneth versteckt, nämlich dass sich die Lage der Bundesfinanzen bis im Jahre 2005 sprunghaft verbessern werde, ist wenig plausibel, da das momentane Defizit überwiegend strukturell bedingt ist. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Kommissionsmotion - Herr Weyeneth tut dies auch - und möchte doch festhalten: Die ursprüngliche Fassung der Kommissionsmotion hatte zwei Vorgaben, nämlich eine zeitliche und eine bezüglich des finanziellen Betrages. Gerade auch aus der Überlegung der Mehrheit der Kommission, dass aus heutiger Sicht eine Trendwende bei den Finanzen nicht ersichtlich ist, haben wir sowohl die Vorgabe der zeitlichen Befristung neuer Massnahmen als auch den frankenmässigen Betrag herausgestrichen. Auch dort kommt der Wille zum Ausdruck, mittelfristig etwas zu unternehmen, aber mir fehlt etwas der Glaube, dass sich das ab 2005 bereits so entwickeln wird. Wenn sich die Hoffnung von Herrn Weyeneth erfüllt, umso besser, dann wird die Bestimmung, über die wir beschliessen, überflüssig.
Aber ich möchte Sie bitten, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen.