Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2026-03-18
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich erreichen, dass auch sehbehinderte Menschen mehr Selbstständigkeit in ihrem Leben haben können, und zwar in einem wichtigen Bereich, bei den Medikamenten. Die Arzneimittel-Zulassungsverordnung soll den EU-Richtlinien angepasst werden. Der Name, wenn möglich die Darreichungsform und die Wirkstärke des Medikaments sollen auf der Verpackung auch in der Blindenschrift aufgeführt sein.
Die korrekte Beschriftung von Medikamenten ist eine wichtige Voraussetzung für den korrekten und vor allem auch sicheren Gebrauch von Medikamenten. Und Medikamentenverwechslungen, das wissen wir aus Studien, sind ein wichtiges Thema in Spitälern, gar unter Professionellen. Das zeigen, wie gesagt, die Auswertungen. Und für Menschen mit einer Sehbehinderung ist die Beschriftung bei vielen Medikamenten aktuell schlicht und einfach unbrauchbar. Auch die Form und die Grösse von Verpackungen machen es oft schwer, die Medikamente tatsächlich eigenständig anzuwenden - und das ist eine Gefahr für die Gesundheit. Es könnte zu falschen Einnahmen kommen.
In der Schweiz ist die Beschriftung in Blindenschrift bei Medikamenten heute nicht gesetzlich geregelt. Es ist zum Glück so, dass es erlaubt ist und dass bei gewissen Medikamenten die Brailleschrift auf der Verpackung auch verwendet wird. Das ist erfreulich, es ist aber leider nicht überall der Fall. Deshalb gibt es hier Handlungsbedarf. Es geht darum, dass auch Sehbehinderte die Hinweise auf den Medikamentenverpackungen lesen können. Das ist nicht zuletzt auch für Ältere wichtig, die mit dem Computer nicht umgehen können. Ich bin deshalb erfreut darüber, dass der Bundesrat den Sinn und die Zweckmässigkeit des Vorstosses sieht. Es ist aber schade, dass er trotzdem die Ablehnung beantragt.
Damit möchte ich zu einer Klärung kommen: Mein Wunsch mit dieser Motion ist es, dass die Lesbarkeit vereinfacht wird und dass die Arzneimittel-Zulassungsverordnung auch für Sehbehinderte klarer und entsprechend angepasst wird - selbstverständlich im Einklang mit der EU-Richtlinie. Selbstverständlich soll es keine Speziallösung für die Schweiz geben. Sie muss kompatibel sein, ich möchte keine Verkomplizierung.
Meine Forderung, wie sie in der Motion aufgeführt ist, entsprach ursprünglich der Vorgabe der EU. Anscheinend wurde diese zwischenzeitlich wieder verändert. Dann soll natürlich die aktuelle Variante gelten. Mir wurde damals zugetragen, dass meine Formulierung die richtige sei. Sollte heute eine neue Variante gelten, müsste mein Text selbstverständlich angepasst werden. Er soll mit der Variante der EU übereinstimmen.
Mir ist wichtig, dass schnell eine Umsetzung erfolgt und dass der Name und nach Möglichkeit die Darreichungsform und die Wirkstärke der Medikamente in Blindenschrift angebracht werden. Es soll eine sinnvolle Lösung sein. Wo die Informationen dann genau stehen, ist nicht das Wichtigste. Wichtig ist, dass die Betroffenen genau wissen, wo sie ihre Schrift finden, um die Informationen lesen zu können. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband sagt, dass bei Medikamenten eine eindeutige Erkennung da sein muss, dass ein autonomes Management von Medikamenten möglich sein muss. Das ist auch ein Teil der UNO-Behindertenrechtskonvention.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen, und ich hoffe, dass der Bundesrat so auch seine Zustimmung geben kann.