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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-10-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-02

Wortprotokoll

Ich kann der Argumentation von Herrn Blocher nicht folgen, denn es gibt ganz andere Kriterien, die man ebenso gewichten muss, vor allem die Gleichbehandlung im ganzen Finanzsektor. Es geht auch um die Frage, ob der allgemeine Steuerzahler bei direkt zurechenbaren Kosten für die Aufsicht zur Kasse gebeten werden soll oder ob eben nicht das viel gerühmte Verursacherprinzip angewendet werden muss. Natürlich muss das klug ausgestaltet sein, sodass einer, der der Selbstregulierungsorganisation unterstellt ist, mit dem zusammen, was diese [PAGE 1708] Organisation kostet, nicht mehr bezahlen muss als jemand, der direkt der Geldwäscherei-Kontrollstelle unterstellt ist. Aber das alles kann man machen, und dann wird die Massnahme die Grössenordnung von 600 Franken pro Finanzintermediär ausmachen. Das ist natürlich sehr viel weniger als die allgemeinen Kosten, die die Finanzintermediäre für diese Aufsicht aufwenden müssen. Es geht um die Gleichbehandlung im ganzen Finanzsektor. Es ist ja nicht so, dass diese Aufsicht nur eine lästige Pflicht ist. Vielleicht ist das zwar eine lästige Pflicht, das mag man so sehen, aber ich wage nicht, mir vorzustellen, wo die Schweiz heute stünde, wenn wir diese Aufsicht nicht hätten. Ich glaube, wir wären unter einem internationalen Druck, dem wir so nicht mehr widerstehen könnten. Das sehen wir zunehmend; Sie sehen das in all diesen Gremien, wo man von diesen Dingen spricht. Dass man sagen kann, wir in der Schweiz seien recht weit, wir in der Schweiz machten das sehr konsequent, ist heute eine Trumpfkarte für den ganzen Finanzsektor; das ist eine Trumpfkarte für den Finanzplatz. Der Finanzplatz ist rentabel, und ich sehe nicht ein, dass eine solche Aufsicht nicht denjenigen, die eben von dieser "moralischen Trumpfkarte" - wenn ich so sagen darf - profitieren, aufgebürdet werden soll.

Der ganze übrige Finanzsektor bezahlt das selber. Die Eidgenössische Bankenkommission wird von den Banken finanziert. Das BPV und die Institute darunter - die Effektenhändler, Anlagefonds, Versicherungen, Spielbanken - müssen ihre Aufsicht auch finanzieren, und es wäre nicht korrekt, wenn z. B. die Vermögensverwalter und andere, die im genau gleichen Sektor tätig sind, das nicht tun müssten.

Deshalb bitte ich Sie eigentlich schon aus Gerechtigkeits- und Wettbewerbsgleichheitsgründen - der Betrag ist ja nicht so riesig -, hier Ihrer Kommissionsmehrheit zuzustimmen.

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