Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2003-10-02
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02
Wortprotokoll
Jede Rentenerhöhung führt zu Mehrausgaben für Bund und Kantone. Die Rentenerhöhung berechnet sich nach der Steigerung des Lohnniveaus und der Teuerung. Mit der voraussichtlichen Inkraftsetzung der 11. AHV-Revision auf 2005 wird die nächste Rentenanpassung gemäss Mischindex 2006 stattfinden. Der Bundesrat hat ein einmaliges Aussetzen dieses Indexes vorgeschlagen, das heisst, 2006 würde die Rentenanpassung nur nach dem Landesindex der Konsumentenpreise berechnet. Das hätte die Renten um 10 bis 20 Franken reduziert. Dieser für den Einzelnen auf den ersten Blick kleine Betrag wäre für die Bundeskasse und den Rentner auf die Dauer aber durchaus von Bedeutung, würden doch die zukünftigen Rentenanpassungen von einer tieferen Basis aus berechnet.
Die Kommissionsmehrheit beschloss aus sozialpolitischen Gründen und um die Bedeutung der ersten Säule zu unterstützen, auf ein Aussetzen des Mischindexes zu verzichten. Allerdings wollte die Kommissionsmehrheit die Mehrausgaben kompensieren, und zwar dadurch, dass in der 11. AHV-Revision die Flexibilisierung des Rentenalters nicht wie vorgesehen 400 Millionen Franken kosten sollte. Die Mehrheit verrechnet somit das Nichtaussetzen des Mischindexes mit den wegfallenden Mehrkosten bei der Flexibilisierung des Rentenalters.
Mit der Annahme der 11. AHV-Revision wird die Flexibilisierung nur für Frauen der Jahrgänge 1948 bis 1952 und nur für ein Rentenjahr unterstützt. Die Kosten betragen für die Bundeskasse 145 Millionen Franken zwischen 2012 und 2016, das sind jährlich 17 Millionen Franken. Die Einsparungen liegen 2005 bei 26 Millionen, 2006 bei 48 Millionen und 2007 bei 54 Millionen Franken. Das ist mit den Entlastungen für 2006 und 2007 von je 75 Millionen Franken zu vergleichen. Die Differenz zwischen den beiden Varianten verkleinert sich.
Es scheint, dass eine solide Mehrheit die Bedingungen des Mehrheitsantrages als erfüllt betrachtet und damit für ein Beibehalten des Mischindexes ist. Der Antrag der Mehrheit hat somit seinen Zweck erfüllt, und somit hat er sich auch erledigt, und es muss nicht mehr darüber abgestimmt werden.