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Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19

Wortprotokoll

Vorliegende Fragen haben folgenden Hintergrund: Ab Anfang 2028 darf Asphalt mit einem hohen Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nicht mehr deponiert werden. PAK haben grundsätzlich gesundheits- und umweltschädliche Eigenschaften und müssen demzufolge vor dem Deponieren entfernt werden. Dafür trennt man das mit PAK belastete Bitumen von Gesteinsmaterial. Das belastete Bitumen wird thermisch verwertet, und die PAK werden dabei zerstört. Das Gesteinsmaterial bleibt im Kreislauf und kann wieder eingesetzt werden. Für diese Behandlung und Verwertung braucht es entsprechende Anlagen. Im Moment gibt es in der Schweiz noch keine solchen Anlagen.

Einerseits sind wir uns der Anliegen des Interpellanten sehr bewusst und möchten natürlich auch die Kreislaufwirtschaft gestärkt haben. Andererseits wurde uns immer wieder gesagt, diese Anlagen würden dann bestehen. Man hat die Übergangsfristen in der Verordnung mehrfach verlängert. Die Branche ist daran, das haben Sie von Herrn Ständerat Broulis gehört, Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Asphalt aufzubauen. Herr Ständerat Broulis hat allerdings darauf hingewiesen, dass beim Ablauf der Frist Anfang 2028 keine Schweizer Anlage in Betrieb sein wird - dies trotz der Fristverlängerung, die 2022 erfolgte.

Es ist mir ein Anliegen, die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Behandlung und Verwertung von Asphalt möglichst in unserem Land zu belassen. Wenn wir erneut eine Fristverlängerung prüfen, brauchen wir eine ausreichende Sicherheit, dass diese dann auch reicht und wir danach wirklich eine Anlage haben. Herr Ständerat Broulis, hier braucht es eine gewisse Verbindlichkeit seitens der Branche, dass sie bereit ist und uns zusichert, dass in den nächsten Jahren auch tatsächlich eine Anlage gebaut wird. Man müsste dann noch diskutieren, wann genau, aber wir bräuchten ein Zeichen seitens der Branche, dass in diesem Zeitraum eine Anlage kommt. Dann ist mein Departement auch bereit, dann bin ich bereit, das zu prüfen und eine erneute Fristverlängerung von ein paar Jahren in die Wege zu leiten. Die Branche muss uns sagen, ab wann die Anlage vorhanden sein wird, damit wir das konkret einmal klären können.

Zusammengefasst: Wir erwarten ein Signal von der Branche, wie viel Zeit sie braucht. Aber es sollte in vertretbaren Dimensionen sein. Dann schauen wir uns an, bis wann die Frist verlängert werden kann. Wir würden das dann im Jahr 2027 dem Bundesrat vorlegen.