preparatory:AB 37311
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-02
Wortprotokoll
Zum Flexa-Beitrag kann ich es kurz machen. Dieser wäre eigentlich gar nie nötig gewesen, weil das ja durch eine Rentenreduktion bei Menschen, die einen Vorbezug genommen haben, langfristig wieder zurückkommt. Aber es hat am Anfang sehr viel Liquidität gebraucht, und der Rückfluss war sehr langfristig; deshalb hat man vom Bund einen Beitrag verlangt. Aber Sie haben es gehört: Diese Möglichkeit des Rentenvorbezuges wird sehr viel seltener genutzt, als wir das gedacht haben. Deshalb ist diese Massnahme in jeder Hinsicht vertretbar, und ich bitte Sie auch, nicht eine Zwischenlösung zu suchen. Das Geld fliesst langfristig zurück - ich glaube, bis zum Jahr 2013 -, und kurzfristig braucht es weniger, als man gedacht hat. Die Renten werden davon nicht berührt.
Ich möchte trotzdem noch etwas Allgemeines zur AHV in der Bundesrechnung sagen. Die Ausgaben für AHV und IV machen in der Bundesrechnung etwa 20 Prozent aus, ohne Anrechnung des AHV-Prozentes, das als Durchlauferhitzer gilt. Das ist sehr viel. Sie müssen von unserem Bundesbudget auch all das abziehen, was nicht beeinflussbar ist: die Kantonsanteile, die Zinsen usw. Das ist ein enormer Betrag, und die AHV muss etwas beitragen, denn wenn man auch alles andere schonen will, kann der Bund nicht saniert werden. Das weitere Problem, das aufgetaucht ist, besteht darin, dass sich die Ausgaben der AHV/IV viel dynamischer entwickeln als die Bundeseinnahmen. Das ist ein weiterer Grund, weshalb ich Sie wirklich bitte, dieser Flexa-Lösung zuzustimmen.
Gestatten Sie mir jetzt noch eine Bemerkung zur 11. AHV-Revision. Sie haben hier beschlossen, den Bundesanteil an der Mehrwertsteuer im Falle einer Erhöhung für die AHV/IV zu belassen. Ich darf Ihnen sagen, dass der Bundesrat dafür ausserordentlich dankbar ist. Das erleichtert natürlich die Sanierung der Finanzen mittelfristig erheblich, und man kann sagen, dass die Bundesbeiträge an die AHV und die IV unter dieser Voraussetzung - je nachdem, wie man es sonst finanziert - mittel- bis längerfristig einigermassen finanzierbar scheinen. Das ist der Grund, weshalb wir durchaus zustimmen, dass dieser Artikel hinfällig geworden ist und man ihn im Sinne Ihrer Kommissionsmehrheit streichen kann.
Einen kleinen Wermutstropfen hat es innerhalb Ihrer Beschlüsse, nämlich dass Sie den Drittel des Ertrages aus den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank, den wir ab dem Jahre 2004 in der Bundeskasse haben, in die AHV umleiten. Damit fehlen in unserer Bilanz doch 165 Millionen Franken, die von dorther gekommen wären. Das ist jetzt nicht mehr zu ändern. Aber das zeigt Ihnen, dass das Paket im Lichte dessen noch ungenügender wird. Das zeigt Ihnen auch, warum es mir so schwer fällt, zu sehen, dass man weiterhin grosse Ausfälle in Kauf nimmt oder Sparmassnahmen unterlässt. Viele unserer Aufgaben sind nicht mehr finanziert; es ist eine alte Leier, aber ich kann nichts anderes sagen. Sie müssen sie finanzieren, wenn Sie den Bundeshaushalt längerfristig in Ordnung halten wollen.
Aber so gesehen bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wir verschliessen uns nicht dem Fallenlassen des Artikels über den Bundesbeitrag.