Rösti Albert · Bundesrat · 2026-03-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Am 12.[NB]Dezember 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen für die Elektrizitätswirtschaft (FiREG) verabschiedet. Der Bundesrat schlägt vor, den 2022 aufgespannten und bis Ende 2026 befristeten Rettungsschirm für systemkritische Unternehmen um fünf Jahre zu verlängern. Die Beratung des Geschäfts hat eine gewisse Dringlichkeit, weil das Parlament über die Verlängerung rechtzeitig befinden muss, damit die Befristung eben nicht ausläuft.
Stromunternehmen waren in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund von extremen Preissteigerungen an den Energiemärkten mit einem sehr hohen Liquiditätsbedarf konfrontiert. Hätten die betroffenen Stromunternehmen die notwendigen liquiden Mittel nicht bereitstellen können, wäre eine Kettenreaktion zu befürchten gewesen, welche die Stromversorgungssicherheit der Schweiz womöglich gefährdet hätte. Darum handelte der Bundesrat seinerzeit rasch.
Der Bundesrat hat nun eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, um den Rettungsschirm abzulösen. Ziel ist es, die Sicherheit der Stromversorgung langfristig ohne finanzielle Unterstützung der Stromunternehmen durch den Bund zu gewährleisten. Am 8.[NB]März 2024 hat der Bundesrat eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes in Bezug auf die Anforderungen an systemrelevante Unternehmen in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorschläge, insbesondere die Vorgaben zu Liquidität und Eigenkapital, sind jedoch auf grossen Widerstand gestossen. Der Bundesrat beantragt daher die Verlängerung der Geltungsdauer des FiREG bis Ende 2031, damit eine wirksame und möglichst mehrheitsfähige Nachfolgeregelung ausgearbeitet und in Kraft gesetzt werden kann. Aktuell arbeitet eine externe Expertengruppe an einer Auslegeordnung in Bezug auf diese Vorschläge; ich komme noch darauf zurück.
Aus Sicht des Bundesrates befinden wir uns hier in einer klassischen Too-big-to-fail-Problematik. Die Stromunternehmen, die vom Rettungsschirm abgedeckt werden, müssten in einem Krisenfall höchstwahrscheinlich durch den Bund gerettet werden. Es besteht deshalb eine faktische Staatsgarantie. Das heisst, unabhängig davon, was Sie heute entscheiden, werden wir diese Garantie leisten müssen. Denn der Bundesrat kann und wird es sich nicht leisten, einen Stromversorgungsunterbruch aufgrund der Liquiditätsschwierigkeiten eines grossen Stromunternehmens zu riskieren - und auch Sie als Parlament werden ein solches Risiko kaum eingehen.
Heute, das gebe ich zu, befinden wir uns in einer grundsätzlich anderen Situation als 2022. Allerdings kann ein Szenario mit unerwarteten Ereignissen und grossen Preisverwerfungen, die bei einem bedeutenden Akteur zu einem Liquiditätsengpass mit entsprechenden Kaskadeneffekten führen würden, weiterhin nicht ausgeschlossen werden. In einer solchen Situation ist nach wie vor damit zu rechnen, dass der Bund rettend eingreifen müsste.
Ich erlaube mir, hier etwas auf die rechte Seite des Saales zu schauen; meine Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich spreche Sie bewusst so an: Die Gaspreise sind in den letzten Tagen um 63 Prozent gestiegen, die Ölpreise um über 40 Prozent und die Strompreise - ich spreche vom internationalen Niveau - um 36 Prozent. Wir befinden uns, global gesehen, in einer absolut unsicheren Welt, wovon auch die Schweiz betroffen ist. Jetzt ginge es lediglich darum, die bestehende Gesetzgebung weiterzuführen.
Was heisst das? Das heisst, dass wir von den Stromunternehmen einen bescheidenen - ich betone: einen bescheidenen - Zins verlangen werden. Dieser wird auf einen zweistelligen Millionenbetrag hinauslaufen, damit wir den Rettungsschirm aufspannen können, in der Erwartung, dass die Stromunternehmen ihn gar nie brauchen werden.
Wir werden den Rettungsschirm aber auch aufspannen, wenn Sie dieser Vorlage nicht zustimmen. Im Grunde lautet die Frage bezüglich der Vorlage, und hier spreche ich auch die Finanzpolitiker unter Ihnen an: Wollen Sie dem Bundesbudget jährlich 60 Millionen Franken seitens der grossen Stromunternehmen zukommen lassen? Damit erhöhen Sie den Strompreis nicht. Der Strompreis wird dadurch nicht wesentlich steigen, das wird nicht spürbar sein. Dieser Betrag geht von den Dividenden dieser drei Unternehmen weg. Das ist die eigentliche Frage.
Ich bin relativ gelassen. Verstehen Sie bitte, dass ich diese Vorlage hier vorlegen musste, denn als Energieminister trage ich letztlich die Verantwortung. Den Rettungsschirm gibt es ohnehin. Die einzige Frage, die Sie beantworten müssen, ist: Wollen Sie, dass dieser verzinst wird oder nicht? Das ist die einzige Frage. Wollen Sie auf der Seite der Unternehmen stehen, die heute viel Liquidität haben, oder auf der Seite der Steuerzahler und diese 60 Millionen Franken einkassieren? Das Risiko ändert sich nicht. Das Risiko ist genau dasselbe. Wenn Sie die Vorlage ablehnen und es einen Liquiditätsengpass gibt - was aus heutiger Sicht zugegebenermassen unwahrscheinlich ist, aber wir wissen es in dieser Weltlage nicht auf sicher -, dann sollen die Kantone zahlen. Das letzte Mal wurde aus den Rängen der SVP-Fraktion vehement die Haltung vertreten, dass die Kantone zahlen müssen - aber am Schluss kam es trotzdem zu diesem Rettungsschirm.
Also nochmals, es ist eine ganz einfache Frage. Den Rettungsschirm wird es sowieso geben, eine faktische Staatsgarantie, denn niemand will letztlich, dass es einen Stromversorgungsengpass gibt. Das will niemand. Ich schaue hier auch nach links. Das will doch niemand. Also diese faktische Staatsgarantie gibt es. Die gibt es, und deshalb können Sie jetzt auswählen. Wie gesagt, ich werde dann einfach in der Situation reagieren und Ihnen so oder so eine Vorlage vorlegen müssen. Die Frage wird sein, ob die Garantie in den letzten sechs Jahren verzinst worden ist oder nicht. [PAGE 584]
Sie haben schon recht damit, gegenüber dem Rettungsschirm kritisch zu sein. Wir haben natürlich auch die Absicht, den Rettungsschirm abzulösen, mit Liquiditätsvorschriften und allenfalls auch Eigenkapitalvorschriften. Aber dazu brauchen wir etwas länger Zeit.
Das ist die Vorlage. Ich käme Ihnen gerne entgegen. Es wäre ein schöner Kompromiss, den Rettungsschirm nur bis 2029 fortzuführen. Ich habe es gesagt, wir verlangen hier keine Abstimmung, es gibt keine Differenz. Der Bundesrat kommt Ihnen auch beim Betrag entgegen. Stimmen Sie für 5 Milliarden statt für 7 Milliarden Franken, aber treten Sie doch auf das Geschäft ein.