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preparatory:AB 37322

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-10-02

Wortprotokoll

Wie gesagt geht es um den Subventionstatbestand Luftreinhaltemassnahmen, den wir aufheben wollen, und um die Halbierung des Beitragssatzes für die Lärmschutzmassnahmen. Hier ist es wichtig, dass es nur um Strassen geht, die nicht Haupt- und Nationalstrassen sind, also nur um Kantons- und Gemeindestrassen. Alle Massnahmen bei National- und Hauptstrassen oder der Aus- und Neubau solcher Strassen werden über das Nationalstrassenbudget nach wie vor finanziert. Es ist zweitens wichtig, dass wir das unter die dringlichen Massnahmen nehmen. Wenn wir das nämlich nicht tun, dann wird noch eine ganze Flut von Subventionsgesuchen husch, husch kommen, was dazu führen wird, dass die ganze Massnahme unterlaufen wird.

Bei den Luftreinhaltemassnahmen geht es vor allem um Kreisel und Tempo-30-Zonen. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber ich sehe viele Kreisel, bei denen ich den Eindruck habe, man habe genügend Geld. Ich könnte mir vorstellen, dass man sie etwas günstiger machen würde. Es ist auch umstritten, ob sie wirklich für die Luftreinhaltung im engeren Sinn so viel bringen. Aber bestehende Verpflichtungen sind noch mit Restmitteln abgedeckt, und ich darf darauf hinweisen - das gilt für beide Massnahmen -, dass die Kantone für solche Zwecke aus der LSVA 150 Millionen Franken mehr bekommen. Das ist wesentlich mehr als alles, was wir jetzt in diesen Kleinbereichen zusammengespart haben.

Beim Lärmschutz wollten wir eigentlich ursprünglich - weil auch das keine Massnahme des Bundes sein kann, diese Strassen sind ja keine Nationalstrassen - die Subvention voll aufheben, aber wir haben das dann aufgrund der Vernehmlassung nur reduziert. Die Kantone sind im Verzug, nicht weil keine Bundesmittel gekommen wären, denn es gab immer Kreditreste beim Bund. Das lag bei den Kantonen selber. Die Kantone selber haben längere Sanierungsfristen gefordert, und deshalb haben wir die Lärmschutzverordnung revidiert bzw. einen Revisionsentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Die Fristverlängerung wird deshalb unumgänglich.

Ich möchte Sie deshalb bitten - es ist eine vertretbare Massnahme, die zwar Schmerzen erzeugen wird, die aber vielleicht nicht so wahnsinnig gross sein werden -, Ihrer Mehrheit zuzustimmen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.

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