Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Der Ständerat und Ihre Kommission haben beschlossen, die fliegerische Ausbildung Dritter aufgrund der engen Verwandtschaft zum Militär dem Bazl wegzunehmen und dem Departementsplafond des VBS zuzuschieben.
Die Einzelanträge Stahl und Kurrus, die übereinstimmen, bestreiten das und möchten das streichen. Diesen Anträgen liegt offensichtlich ein Missverständnis zugrunde, denn es ist ganz klar weder die Meinung des Ständerates noch die Meinung Ihrer Kommission, dass die fliegerische Vorschulung des Bundes aufgehoben werden soll. Das wäre auch gar nicht möglich: Wir haben hiezu ein Bundesgesetz, das Bundesgesetz über die Luftfahrt. Dort sind ein Teil über die Förderung der Luftfahrt und Artikel 103a über die fliegerische Aus- und Weiterbildung drin. Da kann ich die Herren Kurrus und Stahl beruhigen: Nach dieser gesetzlichen Grundlage ist es Pflicht und Aufgabe des Bundes, die Aus- und Weiterbildung von Anwärtern, welche Militärpiloten, Berufspiloten, Fluglehrer oder Fernspäher werden wollen, zu unterstützen.
Der Bund kommt also nicht aus seiner Verpflichtung heraus; es geht nicht um die Abschaffung, es geht um eine Verschiebung. Das Einzige, was ist: Der Bund wird entlastet - im Jahr 2004 um 4 Millionen Franken, 2005 um 3 Millionen, 2006 um 3 Millionen -, weil nicht mehr das Bazl diese Ausbildung finanzieren muss, sondern weil diese Ausbildung, die von der Sache her unbestritten ist, in das VBS übertragen wird. Das VBS muss sie aus seinem eigenen Budget bestreiten. Das ist auf oberer Etage an sich auch so abgesprochen zwischen den betroffenen Departementen und Direktionen. Auf unterer Etage hat es offenbar etwas Verwirrung und Kämpfe gegeben, vor allem aufseiten des VBS. Ich habe ein gewisses Verständnis, weil das Departement zusätzlich belastet wird und keine Entschädigung hierfür erhält.
Also nochmals: Fliegerische Ausbildung ist auch in Zukunft gewährleistet. Sonst müssten wir die gesetzliche Grundlage ändern. Das machen wir nicht. Aber es gibt eine Entlastung beim Bazl, und es wird im VBS eingegliedert, das dann diese Ausbildung der weiteren Leute zusätzlich aus seinen Mitteln bestreiten muss.