Wandfluh Ernst · Nationalrat · 2026-04-27
Wandfluh Ernst · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-27
Wortprotokoll
Bei diesem Vorstoss geht es um die Kälbergesundheit, um die kleinen Kälber auf den Landwirtschaftsbetrieben. Die zentrale Prämisse des Tierwohlprogramms ist, dass die Berücksichtigung der BTS- und RAUS-Anforderungen zu einer Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit beiträgt. Der Rindergesundheitsdienst hat in den letzten Jahren bei vielen Bestandesbesuchen bei Geburts- und Mastbetrieben festgestellt, dass die gesetzliche Vorgabe für den ungedeckten Auslauf erfüllt ist, dieser aber bei jungen Kälbern in einem Alter von bis zu 160 Tagen dem Tierwohl häufig nicht zuträglich ist.
Die aktuelle Regelung für das Programm RAUS erlaubt nur eine teilweise Überdachung des Auslaufs, was jedoch in Bezug auf den Witterungsschutz der Jungtiere nicht ausreicht. Landwirte und Landwirtinnen, die ihre jungen Kälber so halten wollen, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind, insbesondere während der kalten Jahreszeit, sind daher gezwungen, auf Beiträge des RAUS-Programms zu verzichten. Es ist stossend, dass immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden, obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist.
Die Aussage der Verwaltung, die Änderung würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrags generell senken, trifft nicht zu. Im Gegenteil: Das Ansinnen der Motion ist, das Tierwohl mit der entsprechenden Änderung zu verbessern. Die Motion wird deshalb auch vom Schweizer Kälbergesundheitsdienst unterstützt.
Auch das Argument, dass die Kernanforderung im RAUS-Programm, nämlich der regelmässige Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel, nicht mehr erfüllt wäre und deshalb bei einer Reduktion der Anforderung auch die Beitragshöhe reduziert werden müsste, ist stossend. Es geht hier nicht um eine neue, grosse Anpassung, es ist nur eine sehr kleine Anpassung. Mit dieser Anpassung sind die Kälber immer noch draussen an der frischen Luft, neu einfach unter einem Dach. Deshalb darf es zu keiner Kürzung der RAUS-Beiträge kommen.
Die Anpassung betrifft auch nur die Kälber der Kategorien A5 und A9 bis zu einem Alter von 160 Tagen. Bei den restlichen Rinder- und Kälberkategorien ändert sich gar nichts. Es gibt auch keine neuen Verpflichtungen für Landwirtschaftsbetriebe. Die Betriebe, welche die Tiere immer noch wie bisher unter einem teilgedeckten Auslauf halten wollen, können das weiterhin tun. Hier gilt: sowohl als auch. Es darf keine Benachteiligung für solche Betriebe geben.
Die Landwirtschaft nimmt die Verantwortung für das Tierwohl wahr und auch sehr ernst. So wurden in den letzten Jahren verschiedene freiwillige Massnahmen eingeführt, die die Gesundheit der Kälber verbessern sollen, um unseren Konsumenten hervorragende Produkte von höchster Qualität anbieten zu können. [GZ]
Ich bitte Sie, nehmen Sie die Motion an.