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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-10-02

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Wir stehen vor einer etwas schwierigen Beratung, indem der Präsident alle Anträge zum Buwal zusammengefasst hat. Ich habe vorhin zur Kürzung in Ziffer 28 gesprochen und zugleich zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes, die damit verbunden ist, auf der deutschen Fahne auf Seite 32. Dazu liegt uns gar kein Antrag der Kommission vor, weil wir diese Gesetzesänderung in der Kommission noch gar nicht beraten haben; sie kam als Beschluss des Ständerates direkt ins Plenum unseres Rates. Wir werden diese Änderung als logische Folge des Streichungsantrages unserer Minderheit zu Ziffer 28 ebenfalls ablehnen.

Jetzt zu Artikel 50 des Umweltschutzgesetzes: Es geht hier um die Beiträge für Umweltschutzmassnahmen bei Strassen im Umweltschutzgesetz. Mit einer Minderheit I möchte ich Buchstabe b von Absatz 1 ändern; ich möchte ihn also wieder auf die Regelung in der heutigen Gesetzgebung zurückführen. Nach dem Antrag des Bundesrates werden bei Sanierungen aus dem Reinertrag der Mineralölsteuer für die übrigen Strassen nur mehr Lärm- und Schallschutzmassnahmen mitfinanziert. Ich beantrage Ihnen, dass man bei der geltenden Regelung bleibt, indem generell Umweltschutzmassnahmen mitfinanziert werden können. Worum geht es? Es geht im Konkreten darum, dass auch Luftreinhaltemassnahmen mitfinanziert werden könnten; konkret heisst das vor allem die Schaffung von Tempo-30-Zonen und von Kreiseln.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung treffen Sie vor allem die Kantone und insbesondere die Gemeinden, die aus umweltschutzpolitischen Gründen Temporeduktionen vornehmen wollen. Das wäre ein völlig falsches Signal und würde den Versprechungen zuwiderlaufen, dass wir mit dem Entlastungsprogramm nicht einfach Kosten auf die unteren Ebenen verlagern. Es wäre aber auch umweltpolitisch ein völlig falsches Signal, wenn man jetzt ausgerechnet die Luftreinhaltemassnahmen als Subventionierungstatbestand aus dem Umweltschutzgesetz herausnehmen würde. Es wäre insbesondere nach den Erfahrungen dieses Sommers geradezu unverständlich, denn wir wissen, dass der Verkehr wesentlich zu den Problemen der Klimapolitik und zur Ozonbelastung beiträgt.

Ich bitte Sie also, zur ursprünglichen Formulierung des Umweltschutzgesetzes zurückzukehren und der Minderheit I zuzustimmen.