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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2026-04-27

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-27

Wortprotokoll

Meine Motion nimmt sich eines Problems an, das den fairen Wettbewerb im Schweizer Autohandel seit Jahren untergräbt, nämlich die willkürliche Verweigerung von Herstellergarantien bei parallel oder direkt importierten Fahrzeugen. Diese Praxis ist nicht nur sachlich unbegründet, sie ist auch konsumentenfeindlich und volkswirtschaftlich unnütz.

Bei den Herstellergarantien geht es um Zeiträume von minimal zwei bis zehn Jahren. Im Regelfall geht es um fünf Jahre Garantie, was bei einem Autokauf sehr entscheidend sein kann. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Fahrzeug, in dessen Preis die Herstellergarantie ausdrücklich enthalten ist, doch sobald ein Garantiefall eintritt, wird Ihnen diese verweigert - mit der Begründung, das Fahrzeug sei nicht über das richtige Vertriebsnetz eingeführt worden. Das ist für Konsumentinnen und Konsumenten weder nachvollziehbar noch zumutbar. Gerade im Bereich der Elektromobilität zeigt sich die Relevanz. Ein Defekt einer Batterie kann schnell über 16[NB]000 Franken kosten. Wer keine Garantie erhält, wird verständlicherweise vom Kauf eines Elektrofahrzeugs absehen, obwohl wir genau diesen Wandel fördern wollen.

Ein aktuelles Beispiel unterstreicht die Problematik. Ein grosser koreanischer Hersteller verweigerte bis März 2025 systematisch jede Garantieleistung für Fahrzeuge, die ausserhalb seines Vertriebsnetzes importiert wurden. Die Weko greift heute nicht ein. Sie argumentiert, das selektive Vertriebssystem erlaube dies. Das ist absurd. Der Hersteller selbst verkauft die Autos aktiv an den Parallelmarkt, versteckt sich dann aber hinter dem selektiven Vertriebssystem, das er selber untergraben hat. So hat der Schweizer Importeur die Möglichkeit, den Parallelimport praktisch zu unterbinden, was für die Schweizer Volkswirtschaft schädlich ist und zur Hochpreisinsel Schweiz führt. Wir sollten für offene Märkte und Wettbewerb sein. Deshalb sollten wir diese Wettbewerbsbehinderung und dieses Handelshemmnis abschaffen.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit nicht sehr überzeugenden Argumenten:

Erstens verweist er auf das Bedürfnis der offiziellen Händler, ihre Investitionen durch selektive Garantievergabe zu schützen. Doch dieser Schutz besteht für die offiziellen Vertriebspartner längst durch exklusive Vertriebsrechte, höhere Margen und vertraglich zugesicherte Vorteile. Die Verwendung der Herstellergarantie zur Sicherung von Händlerinvestitionen ist zweckfremd und unverhältnismässig. Und der Hersteller hat es selber in der Hand, ob er den freien Markt beliefern will oder nicht.

Zweitens beruft sich der Bundesrat auf europäische Vorgaben. Richtig ist aber: Auch in der EU sind selektive Vertriebssysteme zulässig, aber eben nur unter der Bedingung, dass sie den Zugang zum Markt nicht blockieren. In der Schweiz erleben wir faktisch eine solche Blockierung und Abschottung. Wer ausserhalb des Selektivsystems kauft, verliert die Herstellergarantie und wird vom internationalen Wettbewerb ausgeschlossen.

Drittens behauptet der Bundesrat, Konsumentinnen und Konsumenten könnten ihre Fahrzeuge direkt im Ausland erwerben. Das ist realitätsfremd. Die logistischen, rechtlichen und finanziellen Hürden sind so hoch, dass dies für die allermeisten keine Option ist. Auch dieser Umstand führt faktisch zu einer Marktabschottung, welche die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligt.

Die Motion schlägt keine grosse Revision vor. Sie verlangt lediglich eine punktuelle, sachlich begründete Anpassung der KFZ-Verordnung, ausschliesslich für den Automobilbereich, ohne Präjudiz für andere Branchen. Ziel ist ein fairer Wettbewerb, der Konsumentinnen und Konsumenten nicht benachteiligt, sondern vor überhöhten Preisen schützt. Die aktuell praktizierte Garantieregelung schadet dem Wettbewerb; sie schadet der Volkswirtschaft, den Konsumentinnen und Konsumenten; sie behindert die Mobilitätswende, welche wir so bestrebt sind zu fördern.

Ich bitte Sie daher nachdrücklich, diese Motion anzunehmen - im Interesse des Konsumentenschutzes, einer gesunden Volkswirtschaft ohne Handelshemmnisse und einer funktionierenden Mobilitätswende.