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Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-04-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, es gibt in diesem Gesetzentwurf sehr viele Minderheitsanträge. Wir Kommissionsberichterstattende teilen uns darum auf. In diesem Block beginne ich, und zwar mit Artikel 5 zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Hier wird geklärt, ab [PAGE 712] welcher Anzahl geleisteter Wochenarbeitsstunden Zuschläge geschuldet sind. In Absatz 1 geht es darum, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden festgelegt und auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Arbeitsgesetzes verwiesen wird, so, wie das für die Industrie, Büroberufe und im Verkauf auch gilt.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist relevant für die Zuschläge für Überzeit. Aktuell ist in der Pflege eine 50-Stunden-Woche ohne Überzeitzuschläge möglich. Der Bundesrat und die beiden Minderheiten wollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden reduzieren. Der Antrag der Minderheit I (Hässig Patrick) entspricht dem Entwurf des Bundesrates und verweist direkt auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe[NB]a ArG. Der Antrag der Minderheit II (Weichelt) will die gleiche Höchstarbeitszeit, also ebenfalls 45 Stunden, er will diese 45 Stunden aber als Zahl ins Gesetz schreiben.

Die Verwaltung geht in ihrem Bericht davon aus, dass durch die Reduktion der Höchstarbeitszeit keine direkten Mehrkosten anfallen, insbesondere weil sehr viele Angestellte in der Pflege Teilzeit arbeiten. In den Berichten wurde uns aufgezeigt, dass etwa 55 Prozent der Angestellten zu 90 Prozent oder weniger arbeiten; nur 45 Prozent der Angestellten arbeiten zu 90 bis 100 Prozent. Oft wird das mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder eben der sehr hohen Belastung begründet.

Artikel 5 wurde als zentraler Artikel bezeichnet. Wir haben darum zweimal darüber abgestimmt. Wenn es die Kommission verlangt hat, haben wir zu bestimmten Artikeln eine zweite Lesung gemacht und noch einmal abgestimmt. In der ersten Lesung wurde der Antrag der jetzigen Minderheit[NB]I mit 16 zu 9 Stimmen und der Antrag der jetzigen Minderheit[NB]II mit 23 zu 2 Stimmen abgelehnt. In der zweiten Lesung wurden die beiden Anträge einander gegenübergestellt. Der Antrag der Minderheit[NB]I - gleich Bundesrat - obsiegte einstimmig. In der Folgeabstimmung entschied sich die Kommission entgegen diesem Antrag mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, Artikel 5 zu streichen. Das heisst, die Kommissionsmehrheit will keine Reduktion und bleibt bei der 50-Stunden-Woche ohne Zuschläge.

In Absatz 2 geht es um die Höhe des Überzeitausgleichs. Die Minderheit I (Hässig Patrick) folgt hier dem Entwurf des Bundesrates, der auf Artikel 13 ArG verweist. Das bedeutet mindestens 25 Prozent Zuschlag oder im Einverständnis mit der Mitarbeiterin einen Zeitausgleich in der gleichen Höhe. Die Minderheit II (Weichelt) beantragt einen mindestens 50-prozentigen Zuschlag. Der Antrag der Minderheit[NB]I, gemäss Bundesrat, wurde mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der Antrag der Minderheit II wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zu Absatz 3: Die Minderheit Rumy beantragt gemäss dem Entwurf des Bundesrates, dass der Bundesrat den Ausgleich zugunsten der Arbeitnehmenden erhöhen kann, wenn es der Schutz der Arbeitnehmenden erfordert. Auf diesen Gesundheitsschutz hat vorhin auch die Bundesrätin explizit hingewiesen. Die Mehrheit hat Absatz 3 bei einem Stimmenverhältnis von 16 zu 9 Stimmen gestrichen.

Zu Artikel 6, "Wöchentliche Normalarbeitszeit": Absatz 1 legt die Anzahl Stunden der wöchentlichen Normalarbeitszeit, also die Anzahl der Stunden für ein volles Arbeitspensum, fest. Hier haben wir vier verschiedene Anträge. Die Mehrheit der Kommission beantragt maximal 42 Stunden pro Woche. Die Minderheit II (Hässig Patrick) beantragt gemäss Entwurf des Bundesrates 40 bis 42 Stunden. Die Minderheit I (Wyssmann) beantragt 42 Stunden. Die Minderheit III (Weichelt) beantragt eine 38-Stunden-Woche.

In der Kommission wurde ausgeführt, dass 98 Prozent der Betriebe aktuell zwischen 40 und 42,5 Stunden als wöchentliche Normalarbeitszeit haben. In der Diskussion wurde festgehalten, dass es hier mit einer Reduktion der Wochenstunden um eine echte Entlastung der Arbeitnehmenden geht, wenn die Normalarbeitszeit gesenkt und der Druck auf das Personal reduziert werde. Dem Bedenken der Kosten und dem Argument, dass es dann mehr Personal brauche, wurde entgegengehalten, dass es mit einem tieferen Wochenpensum eher möglich werde, wieder Vollzeit zu arbeiten, und es weniger Fehlzeiten aus Krankheitsgründen gebe. Teils wurde allerdings kontrovers, das muss gesagt werden, von befürwortenden wie ablehnenden Stimmen mit der Sicherheit der Patientinnen und Patienten argumentiert.

Die Berechnungen des Bundesamts für Gesundheit weisen bei einer 42-Stunden-Woche kaum Mehrkosten gegenüber heute aus. Wenn eine 41-Stunden-Woche verankert würde, führte das durch die Schaffung von zusätzlichen 3600 Vollzeitstellen zu Mehrkosten von 320 Millionen Franken. Jede weitere reduzierte Stunde würde jährlich 320 Millionen Franken kosten bzw. rund 3600 zusätzliche Vollzeitstellen bedingen. Diese Zahlen umfassen alle Leistungserbringerbereiche, also Spitäler und Langzeitpflege, und gelten nicht, wie das vorhin im Votum von Herrn Wyssmann angegeben wurde, nur für die Spitäler. Das sind die Zahlen der Regulierungsfolgenabschätzung, die uns das Bundesamt für Gesundheit noch einmal aufbereitet hat. Die Kommissionsmehrheit setzte sich gegen die Minderheit I (Wyssmann) mit 17 zu 8 Stimmen, gegen die Minderheit II (Hässig Patrick), gemäss Bundesrat, mit 16 zu 9 Stimmen und gegen die Minderheit III (Weichelt) mit 17 zu 8 Stimmen durch.

In Absatz 2 von Artikel 6 geht es wiederum um die Bundesratskompetenz, und zwar darum, dass der Bundesrat die Normalarbeitszeit bis auf 40 Stunden pro Woche senken könnte. Hier lagen ein Antrag, der dem Bundesrat die Senkung auf 38 Stunden ermöglichen sollte, sowie diverse Anträge auf die generelle Streichung von Absatz 2 vor. Die Kommission wollte zunächst mit 17 zu 8 Stimmen keine Möglichkeit zur Reduktion auf 38 Stunden festhalten. Sie entschied sich dann mit 16 zu 9 Stimmen für Streichung von[NB]Absatz[NB]2,[NB]weil[NB]die[NB]Mehrheit generell dem Bundesrat keine Möglichkeit zu weitergehenden Regulierungen geben wollte. Die Minderheit II (Hässig Patrick) hält am Bundesratsentwurf fest.

Die nächsten Minderheitsanträge wird nun Kollege Roduit erläutern.