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Hässig Patrick · Nationalrat · 2026-04-28

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

In meinen drei Minderheitsanträgen in diesem Block geht es einerseits um den Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit, andererseits darum, wie wir Bereitschafts- und Pikettdienst in der Pflege bezahlen.

Bereitschafts- und Pikettdienst sind zwei Formen von Arbeit, die im Gesetz unterschiedlich behandelt werden, und das aus gutem Grund. Der Unterschied liegt im Ort und in der Intensität. Beim Bereitschaftsdienst besteht in der Regel eine Pflicht zur Anwesenheit im Betrieb. Er wird folgerichtig voll entschädigt - sollte man meinen. In der aktuellen Variante Ihrer Kommission ist das jedoch nicht der Fall, es bleibt offen. Der Bundesrat soll entscheiden dürfen, wie Bereitschafts- und Pikettdienste auszugleichen sind. Genau hier setzt der Antrag meiner Minderheit[NB]I zu Artikel 12 an: Im Gesetz soll stehen, dass der Bereitschaftsdienst auch für die Pflege mit vollem Lohn entschädigt wird.

Beim Pikettdienst hingegen sind die Arbeitnehmenden zwar zuhause, haben aber eben nicht frei. Sie müssen für unvorhergesehene Fälle jederzeit einsatzbereit sein und stehen dabei oft unter Zeitdruck. Das SECO hält in seinem Merkblatt fest: "Pikettdienst greift in das Privatleben ein und kann die Gesundheit stark beeinträchtigen." Genau deshalb möchte die Minderheit[NB]I, dass mindestens 10 Prozent der Pikettdienstzeit als Arbeitszeit angerechnet oder alternativ finanziell entschädigt werden.

Nun stellt sich noch die Frage: Was ist mit der Wegzeit? Die Wegzeit ist keine Freizeit, sie ist beim Pikettdienst Teil des Einsatzes. Man kann es mit der Umkleidezeit vergleichen, auch diese gehört zur Arbeitszeit. Wir müssen uns umkleiden, um korrekt arbeiten zu können, wir müssen den Weg in die Institution machen, um arbeiten zu können, so einfach ist das. Sobald der Einsatz ausgelöst wird, ist der Weg Teil dieser Arbeit. Hier geht es nicht um Privilegien, es geht um eine korrekte Anerkennung von geleisteter Arbeit auf Abruf. Meine Minderheit IV möchte, dass die Wegzeit bis zum Arbeitsplatz - nur bei Bereitschafts- und Pikettdienst - vollumfänglich als Arbeitszeit gilt.