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Gysi Barbara · Nationalrat · 2026-04-28

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-28

Wortprotokoll

Einen Teil der Minderheiten wird mein Kollege erläutern.

Ich spreche zu Artikel 21 Absatz 1, der die Verwaltungssanktionen regelt. Der Bundesrat und die Mehrheit wollen bei Verstössen gegen die Artikel 4 bis 15 eine Verwaltungssanktion bis 30[NB]000 Franken aussprechen. Die Minderheit Weichelt fordert, dass diese Verwaltungssanktion maximal 100[NB]000 Franken betragen soll. Der nun als Mehrheitsantrag vorliegende Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen; die Mehrheit möchte hier dem Bundesrat folgen.

Die Artikel 23 und 24 sehen tripartite kantonale Kommissionen vor und regeln deren Aufgaben. Sie haben gehört, dass es bereits jetzt tripartite Kommissionen im Einsatz gibt, die als bewährtes Instrument zur Umsetzung der ersten Etappe, also der Ausbildungsoffensive, geschaffen wurden und sehr gut funktionieren. Die Kommissionsmehrheit will Artikel 23, der den Grundsatz zur Schaffung dieser Kommissionen und ihre Konstituierung regelt, streichen; der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Minderheit Porchet verlangt hier, beim Bundesrat zu bleiben und diese Fragen zu regeln.

In Artikel 24 werden die Aufgaben dieser tripartiten Kommissionen geregelt. Die Kommissionsmehrheit will diese Bestimmung streichen; der entsprechende Antrag wurde mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Minderheit Rumy will Artikel 24 beibehalten und damit dem Bundesrat folgen.

Die Minderheiten Hässig Patrick und Porchet bei Artikel 27 - darin geht es um Änderungen anderer Erlasse - wollen mit unterschiedlichen Konzepten eine Verpflichtung zur Planung einer dem Patientenbedarf angemessenen Personaldotation vorsehen. Dazu sah der Bundesrat nichts vor. Darum wurden diese Bestimmungen bei uns in der Kommission auch erst am Schluss, im Februar dieses Jahres, behandelt. Auch diese Bestimmungen wurden intensiv diskutiert und erfüllen klare Forderungen der Pflege-Initiative. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit wollen keine entsprechenden Bestimmungen aufnehmen. Dabei ist festzuhalten, dass heute bereits in einzelnen Gebieten wie etwa der Intensivpflege eine solche Praxis gut etabliert ist und entsprechende Bestimmungen aktuell in der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) für die Spezialpflege im Bereich der Palliative Care sogar vorgesehen sind.

Die Minderheit Hässig Patrick möchte mit Artikel 39 Absatz 1ter KVG die Kantone dazu verpflichten, im Leistungsauftrag an die Institutionen eine Personaldotation festzulegen; die Auflagen und die Einhaltung sind zu publizieren. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.

Die Minderheit Porchet will mit Artikel 58hbis KVG die Personaldotation im Sinne der Qualitätsentwicklung im Gesetz verankern. Richtwerte sollen festgelegt, überprüft und publiziert werden, und bei Nichteinhaltung sollen zusammen mit den Personalvertreterinnen und -vertretern Gegenmassnahmen ergriffen werden. Verstösse sollen behördlich sanktioniert werden können. Der entsprechende Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die übrigen Bestimmungen sowie die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes werden von Kollege Roduit erläutert.

Ich möchte noch kurz über die Gesamtabstimmung in der SGK-N informieren. Die SGK hat die Vorlage 1, also das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Vorlage 2 wurde mit 24 zu 1 Stimmen angenommen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, beide Vorlagen in der Gesamtabstimmung anzunehmen.

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