Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-04-29
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
Ich möchte gerne auf Artikel 22a und Artikel 22b eingehen, welche wir in der Kommission eingeführt haben. Es geht hier um das Steuerungs- und Mitwirkungsgremium.
Ich verstehe nicht, weshalb der Minderheitssprecher das ablehnt, zumal es der SVP-Fraktion in der Beratung ein Anliegen war, dass die kantonalen Durchführungsstellen in die Gesetzgebung einbezogen werden. Genau das stellen wir mit Artikel 22a sicher. Wir stellen sicher, dass nicht ausschliesslich der Bund Standards festlegen kann, sondern[NB]dass[NB]ein[NB]Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern des BSV, der ZAS sowie der Durchführungsstellen verbindlich die Standards festlegt, die Digitalisierungsprojekte priorisiert und die Umsetzungsmodalitäten festlegt. Genau das, was die Minderheitssprecher moniert haben, haben wir in Artikel 22a aufgenommen. Die Durchführungsstellen werden nicht nur angehört, sondern sind Teil des Steuerungs- und Mitwirkungsgremiums.
Artikel 22b ist wie auch Artikel 22a inspiriert von der Analyse der Eidgenössischen Finanzkontrolle, deren Bericht ich wirklich zur Lektüre empfehlen kann. Hier verlangen wir, dass das BSV verbindliche Vorgaben bei der Standardisierung, bei der Interoperabilität wie auch bei der einheitlichen Erfassung der IKT-Kosten macht. Ich denke, Absatz 1 Buchstabe a wird man im Ständerat streichen können, weil das im AHVG bereits geregelt ist. Die Buchstaben b und c sowie Absatz 2 sind hingegen nach wie vor wichtig; deshalb unterstützen wir diese auch.
Ich möchte noch kurz auf den Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas zu sprechen kommen, welchen wir ebenfalls unterstützen. Wenn ich den Antrag dieser Minderheit lese, stelle ich fest: Es steht klar geschrieben, dass die Unfallversicherung wie auch die Militärversicherung nur dort Zugriff auf die Daten haben, wo das zur Koordinierung der Leistungen notwendig ist. Es ist also nicht ein Blankocheque, wie vorhin erwähnt wurde. Unserer Meinung nach ist es richtig, dass die Unfallversicherung wie auch die Militärversicherung Teil dieser Plattform sein können, weil wir sonst wieder neue Medienbrüche haben. Deshalb ist es aus unserer Sicht sehr wichtig, dass wir diese Minderheit Rechsteiner Thomas unterstützen. Wie gesagt, es ist kein Blankocheque; es steht im Gesetz klar, dass nur dort Zugriff gewährt wird, wo es zur Koordination der Leistungen notwendig ist.
Das Datenschutzgesetz findet natürlich auch im Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen Anwendung. Wenn jetzt gesagt wird, es gebe ja noch ein Datenschutzgesetz, dann ist das in der Tat so. Das Gesetz, das wir beraten, setzt das Datenschutzgesetz nicht ausser Kraft. In diesem Sinne finde ich die Begründung dagegen ein[NB]bisschen überzogen. Ich denke, wir sollten diese Minderheit unterstützen. Wenn man dann in dieser Gruppe, wo man das jetzt definieren will, weitergekommen ist, kann man im Ständerat noch die eine oder andere Präzisierung vornehmen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir in dieses Gesetz alle Sozialversicherungen einbeziehen.